Erweiterung der Kindertagesstätte wird in Massivbauweise ausgeführt

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.08.2023

Bauantrag
Den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung zum Betriebsleiterwohnhaus, dem Einbau einer zweiten Wohneinheit und der Errichtung eines Holzlagers mit Carport in Bergham 1 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen; Entscheidung über Massiv- oder Holzständerbauweise
Von Seiten des Architekten Herrn Bichler wurde nun eine finale Entscheidung erbeten, ob eine Massiv- oder Holzständerbauweise angestrebt wird, da er sonst die Eingabeplanung nicht fertig stellen kann. Ferner wird die Holzständerbauweise zu Mehrkosten führen, die durch die zu erwartenden Zuwendungen aus dem Holzbauförderungsprogramm aber sehr wahrscheinlich kompensiert werden. In der Planung und Bauleitung ist die Holzständerbauweise aufwändiger, auch ein zusätzliches Förderverfahren nötig. Die Übergänge von Massiv- auf Holzbauweise werden Wartungsfugen nach sich ziehen. Vorteile der Holzständerbauweise sind die bessere Dämmung und die nachhaltigere Bauweise (CO2-Einsparung). Im Sommer heizt sich die Holzkonstruktion dagegen stärker auf, als bei einer Massivbauweise. Insgesamt dürften sich Vor- und Nachteile in etwa die Waage halten, sodass weder vom Architekten, noch vom Energieberater eine klare Empfehlung ausgesprochen wird. Mit fünf Gegenstimmen hat man sich gegen die Ausführung der baulichen Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen im Erdgeschoss in Holzständerbauweise entschieden.

Grundwassermessstelle in Erharting
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim möchte auf dem Flurgrundstück 604/1 in der Gemarkung Lohkirchen in Eberharting eine Grundwassermessstelle errichten. Bei dem Grundstück handelt es sich um einen öffentlichen Feld- und Waldweg im Eigentum der Gemeinde. Es gäbe im Grunde zwei Möglichkeiten für den sichtbaren Ausbau. Zum einen könnte eine Oberflurmessstelle mit Standrohr und Anfahrschutz am Rande des Parkplatzes errichtet werden, zum anderen könnte ein Unterflurhydrant geschaffen werden, der dann nur durch einen Metalldeckel, ähnlich wie bei Hydranten oder Gasventilen, zu sehen wäre. Ferner wurde dem Bau einer Grundwassermessstelle auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 604/1, Gemarkung Lohkirchen durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim zugestimmt. Die weitere Vorgehensweise ist, dass das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim einen Bauentwurf aufsetzt, der der Gemeinde und dem LfU zur Prüfung vorgelegt wird.

Sanierung des Tiefbrunnen im Feuchtholz Lohkirchen; Beauftragung eines Planungsbüros und Zuwendungsantrag
Für den Planungsauftrag zur Sanierung des Tiefbrunnen im Feuchtholz Lohkirchen sollen Angebote eingeholt werden. Bürgermeister Schick wurde ermächtigt den Auftrag für die Stellung des Zuwendungsantrages sofort nach Wertung der Angebote zu erteilen. Ferner ist für das Projekt ein Zuwendungsantrag zu stellen. Seitens der Gemeinde wurde beschlossen, das Verfahren nach den Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben durchführen zu wollen.

Sanierung des Kanalnetzes in Lohkirchen; Zuwendungsantrag
Auch für die Sanierung des Kanalnetzes in Lohkirchen ist ein Zuwendungsantrag zu stellen. Im Gremium war man sich einig, dass das Verfahren nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben durchgeführt werden soll.

Sanierung des Wasserleitungsnetzes in Lohkirchen; Mehrkosten bei der Bauausführung und Zuwendungsantrag
Bei der Erneuerung von Wasserleitungen im Ortsbereich von Lohkirchen ist es zu Mehrkosten gekommen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Bestandsunterlagen lückenhaft bzw. falsch waren. Bis vor wenigen Jahren wurde die Dokumentation aus personellen und Kostengründen oft vernachlässigt und auch die technischen Möglichkeiten gab es nicht wie heute (GPS-Gerät). Der Vorsitzende erläuterte die Bereiche in denen es zu Mehrkosten gekommen ist genauer. Die konkrete Höhe der Kosten steht derzeit noch nicht fest, weil die Fa. Sem die Aufmaße erst erarbeitet. Es handelt sich nicht um Nachträge, sondern um Mehrmengen. Zudem ist nun auch für die weitere Sanierung des Wasserleitungsnetzes ein Zuwendungsantrag zu stellen.

Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Deinbach; Ergebnis der Machbarkeitsstudie und weitere Vorgehensweise
Seitens der Steinbacher Consult wurden drei verschiedene Varianten untersucht. Bereits in der Investition und noch deutlicher in den laufenden Unterhaltskosten ist die Lösung 1, Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage Deinbach, die wirtschaftlichste Lösung. Problematisch ist allerdings, dass das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim über die Richlinien hinaus höhere Anforderungen an die Reinigungsleistung fordert, als in der Machbarkeitsstudie angegeben. Mit der gewählten Variante kann eine ungesteuerte Denitrifikation erreicht werden, gefordert wird vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim jedoch eine gesteuerte Denitrifikation. Dies ändert nichts an der Reihenfolge der betrachteten Varianten, bedeutet aber, dass spätestens bei der Ausschreibung der Scheibentauchkörper einer SBR-Anlage wird gegenüber gestellt werden müssen und Mehrkosten von mindestens 150.000 Euro zu erwarten sind. Der Gemeinderat hat die Machbarkeitsstudie der Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH&Co. KG vom 21.07.2023 für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Deinbach zur Kenntnis genommen. Ferner hat man sich dafür ausgesprochen, dass die Variante 1 angestrebt werden soll. Zudem soll eine Aufteilung in Bauabschnitte angestrebt werden. Des Weiteren ist auch dafür ein Zuwendungsantrag zu stellen.

Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Deinbach; Beauftragung eines Planungsbüros für die weiteren Planungsleistungen
Für die weiteren Planungsleistungen sollen Angebote eingeholt werden. Bürgermeister Schick wurde beauftragt und ermächtigt nach Wertung der Angebote den Auftrag für die Stellung des Zuwendungsantrages sofort zu erteilen.

Bauleitplanung – Änderung des Bebauungsplanes Schmiedleiten III durch Deckblatt Nr. 1; Billigungsbeschluss für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Schmiedleiten III, Deckblatt Nr. 1“ wurde in der Planfassung vom 13.07.2023 zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt.

Bauleitplanung – Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6; Billigungsbeschluss für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Ebenso wurde der Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 6, in der Planfassung vom 13.07.2023 zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt.

Entschädigung für die Eintragung einer Dienstbarkeit oder dem Abschluss eines Gestattungsvertrages bei Verlegung von Leitungen im Privatgrund
Für die Verlegung von Wasser- oder Abwasserleitungen auf Privatgrund im Zuge des Ausbaues der Wasserversorgungs- oder Abwasserbeseitigungsanlage oder zur Sicherung bestehender Leitungen werden ab sofort folgende Leitungsentschädigungen gewährt:Bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit:
für Wasserleitung                                                          4,00 € pro lfm
für Druckleitung                                                             4,00 € pro lfm
für Hauptkanal                                                                6,00 € pro lfm
für einen Schacht, der nicht überdeckt ist           200,00 € pro Stück
für einen Schacht, der überdeckt ist                      120,00 € pro Stück
für eine Wasserschieber/Unterflurhydrant        150,00 € pro Stück

Bei Abschluss eines Gestattungsvertrages:
für Wasserleitung                                                          2,00 € pro lfm
für Druckleitung                                                             2,00 € pro lfm
für Hauptkanal                                                                3,00 € pro lfm
für einen Schacht, der nicht überdeckt ist           100,00 € pro Stück
für einen Schacht, der überdeckt ist                      60,00 € pro Stück
für eine Wasserschieber/Unterflurhydrant        75,00 € pro Stück