Oberbergkirchen erhöht Wasser- sowie Abwassergebühren ab Oktober 2023

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 20.07.2023

Bauanträge
Den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Ersatzbau des bestehenden Wohnhauses mit Garage in Unterthalham 7 wurde das gemeindliche Einvernehmen, vorbehaltlich der notwendigen Errichtung einer Löschwasserquelle mit 10 m³, erteilt.
Zudem wurde auch den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Ersatzbau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung im Erdgeschoss, Anbau einer Hackschnitzelheizung und Garagen, Anbau eines Carports an ein bestehendes Nebengebäude und Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Teilabbruch des bestehenden Nebengebäude in Irlham 5 zugestimmt.

5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Oberbergkirchen hinsichtlich der Erhöhung der Wassergebühren
Mit den zum 01.10.2020 erhöhten Gebührensätzen konnte in den letzten beiden Jahren die Anlage sehr gut betrieben werden; in beiden Jahren konnte sogar ein leichter Überschuss erzielt werden. Nun wird jedoch eine neue Kostenstufe erreicht, welche mit den aktuellen Gebührensätzen nicht mehr gedeckt werden kann. Lagen die Ausgaben bis 2020 noch bei jährlich 45.000 – 55.000 €, so sind diese ab 2021 auf 60.000 – 65.000 € gestiegen. Ab 2023 rechnen wir mit Ausgaben von 70.000 – 75.000 € pro Jahr, in 2024 sogar deutlich mehr. Hauptgründe hierfür sind die allgemeinen Kostensteigerungen bei den Personal- und Stromkosten sowie der zusätzliche Aufwand für die Ausbildung zum Wassermeister. Des Weiteren investiert die Gemeinde weiterhin kräftig in den Erhalt bzw. die Sanierung der Anlagen, auch wird die Verzinsung ansteigen. Um die Kosten auch künftig decken zu können, wurde die Grundgebühr bis 5 m³/h auf 70,00 €/Jahr, bis 10 m³/h auf 135,00 €/Jahr und bis 20 m³/h auf 270,00 €/Jahr festgelegt. Die Verbrauchsgebühr wurde auf 0,80 €/m³ angehoben. Diese Änderungen treten ab 01.10.2023 in Kraft.

6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberbergkirchen hinsichtlich der Erhöhung der Abwassergebühren
Wie bereits im Vorbericht des Haushaltsplan angekündigt, ist eine Kostenerhöhung notwendig, um die Ausgaben für die Abwasserbeseitigungsanlage decken zu können. Eigentlich wollte man mit der Erhöhung der Gebührensätze zum 01.10.2022 das Defizit etwas abbauen. Aufgrund der erneuten Kostensteigerungen wird dies nicht möglich sein. Höhere Kosten sind insbesondere in den Bereichen Personalkosten, Unterhaltsaufwand für die Anlagen, Stromkosten und die Investition für die Sanierung der Kläranlage Bichling sowie die Verbundleitung Aubenham-Bichling. Insgesamt steigen die jährlichen Kosten von unter 70.000 € in 2018 auf voraussichtlich 110.000 € in 2023. Berücksichtigt man die anstehenden Investitionen, so erhöht sich der jährliche Aufwand auf durchschnittlich 150.000 €. Herr Obermaier, Geschäftsstellenleiter der VGem Oberbergkirchen, erläuterte, dass sich die Rahmenbedingungen wesentlich verschlechtert haben. Aufgrund der Verschärfung von Vorschriften haben sich die Anforderungen an die Abwasserreinigung erhöht, was Nachbesserungsbedarf bei den Kläranlagen auslöst. Wegen des Klimawandels hat sich die Leistungsfähigkeit der Vorfluter in trockenen Sommermonaten reduziert, was zu erhöhten Anforderungen an die Abwasserreinigung führt. Des Weiteren hat der Bau von Trennsystemen in Neubaugebieten (früher Mischsysteme) führt zu höheren Kosten, die nicht durch die Herstellungsbeiträge aufgefangen werden können. Aufgrund dessen hat man sich für die Erhöhung der Abwassergebühren ab 01.10.2023 entschieden. Die Grundgebühr für Mischwasseranschließer wurde auf 60 €/Jahr und für Schmutzwasseranschließer auf 54,00 €/Jahr angehoben. Ferner wurde die Einleitungsgebühr für Mischwasser auf 2,70 €/m³ und für Schmutzwasser auf 2,43 €/m³ festgesetzt.

Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen, Ziegelberg 4; Entscheidung über Massiv- oder Hybridbauweise
Der beauftragte Architekt, Herr Namberger, informierte über die Vor- und Nachteile der Hybridbauweise. Herr Obermaier stellte diese Punkte vor. Einstimmig hat man sich für den Neubau des Kinderhortes in Massivbauweise ausgesprochen. Zusätzlich wurde dem Entwurfsplan der Planungsgemeinschaft Namberger und dmp vom 03.07.2023 zugestimmt.

Neubau von Geh- und Radwegen entlang der Staatsstraße 2354 und 2086 zwischen Oberbergkirchen, Bichling und Zangberg;
Genehmigung der Entwurfsplanung
Vom Ingenieurbüro Sehlhoff wurde am 14.07.2023 der Planteil des Bauentwurfes für den Neubau des Geh- und Radweges übermittelt. Es fehlen noch der Erläuterungsbericht, die Kostenberechnung und der Landschaftspflegerische Begleitplan. Ferner fehlen noch die Bauerlaubniserklärungen, weil die Gemeinde den Grunderwerbsplan erst am 14.07.2023 erhalten hat. Die Zeit drängt, wenn das Vorhaben im kommenden Jahr umgesetzt werden soll, weil dann noch im August der Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden muss. Bei einem Ortstermin am 20.07.2023 wurde seitens des Ingenieurbüros vorgeschlagen, die Asbestzement-Wasserleitung zu erneuern. Durch die Erschütterungen beim Bau besteht die Gefahr der Beschädigung. Reparieren ist dann meist schwierig, weil es häufig zu weiteren Schäden kommt – weshalb bei Beschädigungen in der Regel der ganze Abschnitt erneuert wird. Ist der Radweg bereits gebaut, ist der Aufwand für die Erneuerung der Leitung deutlich höher. Ohne Gegenstimme wurde dem Bauentwurf für den Neubau von Geh- und Radwegen entlang der Staatsstraße 2354 und 2086 zwischen Oberbergkirchen, Bichling und Zangberg des Ingenieurbüro Sehlhoff vom 20.07.2023 zugestimmt. Es ist ein Zuwendungsantrag und ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. Die Erneuerung der Asbestzement-Wasserleitung, DN300 entlang der Radwegtrasse wird angestrebt. Zusätzlich wird eine Verbindungsleitung nach Irl angestrebt. Ebenso wurde der Grunderwerbsplan vom 14.07.2023 befürwortet. Für die Grundabtretung wurde ein Kaufpreis in Höhe von 11 €/m² gezahlt (Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Flächen).

Straßenbestandsverzeichnis
Aufgrund des Flurbereinigungsverfahrens ist der öffentliche Feld- und Waldweg „Von Utzing nach Bindlhub – I“ nicht mehr existent und wurde daher eingezogen. Zudem wurde auch eine nördliche Teilstrecke des öffentliche Feld- und Waldweges „Von Loipfing nach Irl“ eingezogen. Außerdem wurde der Einziehung einer Teilstrecke vom öffentlichen Feld- und Waldweg  „Von Oberbergkirchen nach Irl“ zugestimmt.