Erhöhung der Elternbeiträge beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Lohkirchen vom 13.12.2023

Bauanträge
Der Vorsitzende informierte über die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Eck-Terrassenüberdachung am Binderweg 4. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Binderwiese“. Der westliche Teil der Überdachung war bereits mit einer geringeren Tiefe im Bauplan des Wohnhauses mitgeplant und wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. Die jetzige Planung weicht vom Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der südlichen Baugrenze in einer Tiefe von ca. 2,20 m auf der kompletten Länge von 7,87 m der Überdachung ab. Zudem ist ein Antrag auf Isolierte Abweichung bzgl. einer Überschreitung der Abstandsfläche zum südlichen Nachbar gestellt. Seitens des Nachbarn wurde dieser Abweichung zugestimmt. Mit einer Gegenstimme hat man der Abweichung zugestimmt. Dem gesamten Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Gremium nahm die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kriegsstätt 2 zur Kenntnis. Bis zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung konnte nicht geklärt werden, ob eine Löschwasserversorgung sichergestellt ist. Sollte sich herausstellen, dass über den vorhandenen Hydranten nicht ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht, dann hat der Bauherr eine Löschwasserquelle mit mind. 15 m³ Wasser für die Erstversorgung in ausreichendem Abstand von den Gebäuden zur errichten. Ohne Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens aus.
Befürwortet wurde auch der Antrag auf Baugenehmigung im Hinblick auf die Nutzungsänderung für einen Gewerbebetrieb und Überdachung eines bestehenden Fahrsilos in Dirnberg 1.

Änderung der Kindergartenordnung für die Kindertagesstätte Lohkirchen;
Erhöhung der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge wurden ehemals regelmäßig alle zwei Jahre erhöht, zuletzt zum September 2022. Aufgrund der steigenden laufenden Kosten, insbesondere Personalkosten, aber auch für Ausbildung, Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Versicherungen, Verbrauchsgebühren, usw. wäre eine Erhöhung angemessen. Zusätzlich steigt die Förderung des Freistaates nicht in dem Maße wie die zu leistenden Ausgaben. Vorgeschlagen wird deshalb eine Elternbeitragserhöhung von 25 %. Des Weiteren soll im Hortbereich eine Umstellung erfolgen – hier wird unterschieden zwischen einer Betreuung mit bzw. ohne Hausaufgabenbetreuung. Zudem fällt die Gebühr pro Nachmittag weg; diese ist in den Stundenbeiträgen eingerechnet. Trotz dieser Erhöhung würden die Elternbeiträge von der Kindertagesstätte Lohkirchen mit die günstigsten im gesamten Landkreis bleiben, wie ein Vergleich der Elternbeiträge von mehreren Einrichtungen zeigt. Zu beachten ist dabei, dass die Beiträge der fremden Einrichtungen für das laufende Jahr gelten. Viele Einrichtungen werden die Beiträge zum September 2024 teilweise deutlich anheben. Zu diesem Tagesordnungspunkt herrschte Einigkeit im Gremium, folgende Beiträge ab September 2024 wurden beschlossen:
Kindergartenkinder:
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std.                                  120,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std.                                  128,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std.                                  149,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std.                                  163,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Krippenkinder:
Nutzungszeit über 1 bis 2 Std.                                  80,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 2 bis 3 Std.                                  131,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 3 bis 4 Std.                                  146,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std.                                  196,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std.                                  211,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std.                                  239,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std.                                   260,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Schulkinder:
Ohne Möglichkeit der Hausaufgabenausführung
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Std.                        59,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Std.                        66,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 3 bis 4 Std.                        89,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mit Möglichkeit der Hausaufgabenausführung
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Std.                        104,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Std.                        126,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 3 bis 4 Std.                        149,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden. Der vom Freistaat Bayern gezahlte Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 € pro Monat und Kindergartenkind ist noch nicht abgezogen. Eltern unter bestimmten Einkommensgrenzen erhalten zudem auf den Krippenbeitrag einen Zuschuss von 100 € monatlich.

Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen;
Entwurfsplanung für Technische Ausstattung, Entscheidung über energetischen Standard
Die Planungen für den Kita-Anbau befinden sich in der „heißen“ Phase. Soll im Frühjahr mit dem Bau begonnen werden, dann müssen sehr zeitnah die ersten Ausschreibungen verschickt werden. Für die Festlegung des energetischen Standards wurde vom Ingenieurbüro Veit ein Vorschlag erarbeitet. Bei Übernahme dieses Vorschlages können rechnerisch ca. 1000 Euro pro Jahr an Energiekosten eingespart werden. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 7 ist bereits als laufende Angelegenheit durch den Ersten Bürgermeister erfolgt. Dem Eingabeplan des Architekturbüros Bichler für die Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen vom 05.12.2023 wurde zugestimmt. Bezüglich der weiteren Planungen wurden verschiedene Festlegungen getroffen. Zum einen soll der energetische Standard mit den besprochenen Abweichungen überarbeitet werden. Seitens des Gemeinderatsmitgliedes Thomas Spirkl aus Hinkerding wurde angeregt, dass mit Dreischichtplatten aus Fichte anstelle von Multiplex-Platten eine schönere Optik erzielt werden könnte. Dies soll geprüft werden. Ferner werden die ersten Ausschreibungen Ende Januar 2024 verschickt. In den Sanitärräumen sollen elektrische Handtuchheizkörper vorgesehen und die Personal-WC´s nur mit Kaltwasser, allerdings mit Warmwasser-Vorrüstung, ausgestattet werden. Sofern es kostentechnisch möglich ist, wären Video-Sprechanlagen in den Gruppenräumen wünschenswert. Außerdem soll die Kita flächendeckend mit DECT und WLAN versorgt werden. Warmwasser im Anbau soll durch den Einbau von Durchlauferhitzern erzeugt werden. Bezüglich der Photovoltaikanlage soll eine Inselfähige PV-Anlage mit Speicher eingeplant werden. Außerdem wurde der bereits erfolgten Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 7 zugestimmt. Als Rollläden im Schlafraum, im Übrigen bei Fenstern, bei denen ein Sonnenschutz erforderlich ist, sollen elektrisch angetriebene Raffstores (Außenjalousie) mit zentraler Steuerung vorgesehen werden.

Erhöhung der Gebühren für das Leichenhaus
Einstimmig hat man sich für die Erhöhung der Leichenhausgebühren auf 70 Euro pro Benutzung ausgesprochen.

Zuwendungen nach RZWas für Sanierungen Brunnen Feuchtholz, Kanal- und Wasserleitungen sowie der Kläranlage Brodfurth und Deinbach;
Beantragung von Fördermitteln
Für die Sanierungen der Kläranlage Deinbach, des Brunnens im Feuchtholz und Wasser- sowie Kanalleitungen sollen Zuwendungsanträge nach RZWas 2021 gestellt werden. Für die Sanierung der Kläranlage Brodfurth wird hingegen kein Förderantrag gestellt.

Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2091 zwischen Wotting und Holzstraß;
Genehmigung der Grunderwerbsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim
Von Seiten des Staatlichen Bauamtes Rosenheim wurde der Änderungsvorschlag der Gemeinde Lohkirchen mit kleinen Abwandlungen akzeptiert, sodass der finale Abschluss der Vereinbarung möglich ist. Zusätzlich wurde vom Staatlichen Bauamt Rosenheim mitgeteilt, dass der Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2091 zwischen Wotting und Holzstraß zur Anmeldung für das nächste Radwegebauprogramm vorgesehen war. Nun wurde Ihnen mitgeteilt, dass es nach dem Radwegebauprogramm 2020-2024 kein weiteres Programm mehr geben wird, sondern dieses in Ausbaupläne überführt wird. Solange die Ausbaupläne noch nicht erstellt sind, wird das Radwegeprogramm 2020-2024 weitergeführt. Der Bau des Geh- und Radweges Lohkirchen – Holzstraß wird daher zwar nicht für das Radwegeprogramm angemeldet, aber für die Ausbaupläne. Die Entscheidung über eine Aufnahme wird jedoch voraussichtlich nicht vom Staatlichen Bauamt Rosenheim getroffen. Letztlich wurde dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Gemeinde Lohkirchen über den Grunderwerb für den geplanten Neubau eines Geh- und Radweges St2091 Lohkirchen – Zangberg, Wotting – Holzstraß zugestimmt.