Bauleitplanverfahren prägten letzte Sitzung

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2019

Bauantrag
Als ersten Tagesordnungspunkt behandelte der Gemeinderat die Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in Am Straßfeld 4. Diesen konnte uneingeschränkt zugestimmt werden.

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 5; Aufstellungsbeschluss
Hierzu sprachen sich die Gemeinderäte einstimmig für folgenden Beschluss aus:
Die Gemeinde Lohkirchen beabsichtigt den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 5 zu ändern. Folgende Änderungen sind geplant: Erweiterung des Mischgebietes westlich der Ortsstraße und nördlich der Staatsstraße 2091 auf den Flur-Nrn. 13 (Teilfläche) und 13/1, Gemarkung Lohkirchen.
Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt (nicht maßstabsgetreu):

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung, öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet im Anschluss an das frühere Gasthaus Stürzer, Hauptstraße 14 und das frühere Luksch-Anwesen, Ortsstraße 1; Aufstellungsbeschluss
Aufgrund einer Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit Garagen sowie Lagerhalle mit Schreinerei wurden die baurechtlichen Möglichkeiten näher betrachtet. Die verschiedenen Instrumente der Bauleitplanung wurden erläutert sowie deren Aussichten auf Erfolg bzw. Umsetzbarkeit. Zudem wurde das Ergebnis einer Besprechung mit dem Landratsamt Mühldorf a. Inn bekannt gegeben: Als Gebietsart wurde ein Mischgebiet vorgeschlagen. Die Gefahr, dass eine Gebietsart überwiegen könne, sieht das Landratsamt Mühldorf a. Inn nicht so eng, da angrenzend sich schon eine Schreinerei im von der Gemeinde laut Flächennutzungsplan gewollten Mischgebiet befindet. Die bestehende Schreinerei, die Bäckerei, Kirche könnten bezüglich des Verbotes des Übergewichtes einer Nutzungsart berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen. Die geplante Schreinerei kann durch entsprechende Einzelauflagen (Anordnung Fenster, Türen, Zufahrt …) so gestaltet werden, dass sie auch im Mischgebiet zulässig ist.
Ferner wurde noch die Thematik der Regenwasserableitung diskutiert.
Des Weiteren wurde im Gemeinderat eine mögliche Erweiterung des Baugebietes bzw. des Ortes nach Westen angesprochen. Wenn eine Bebauung ermöglicht wird, wie derzeit geplant, dann ist eine Westerweiterung nicht mehr möglich. Erster Bürgermeister Schick schlug vor, eine Straße nördlich des bestehenden Stadels zu planen, dafür die geplanten Gebäude weiter nach Norden zu verschieben. Seitens der Gemeinderäte bestand hiermit Einverständnis.
Letztlich beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan trägt Nr. 20 und die Bezeichnung „Ortsstraße-West“.
Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Folgende Planungen sind beabsichtigt: Erweiterung des bestehenden Mischgebietes.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Binderwiese in Wotting; Aufstellungsbeschluss
Die Gemeinde hat ein Grundstück in Wotting erworben. Nun wurde vorgeschlagen die Fläche zu überplanen. Fraglich war, ob die Flur-Nrn. 228 und 228/13 in die Planung mit einbezogen werden sollten. Ob ein Grundstückszugriff aus der Flur-Nr. 228 möglich ist, war noch nicht bekannt. Erster Bürgermeister Schick wird demnächst mit dem Eigentümer des Grundstücks sprechen. Erst danach kann entschieden werden, ob und wie dieses Grundstück in die Planungen mit einbezogen werden kann.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan trägt die Nr. 21 und die Bezeichnung „Binderwiese”. Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Folgende Planungen sind beabsichtigt: Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.