Fernwärme Schönberg

Die Gemeinde Schönberg übernimmt ab 01.01.2023 die Fernwärmeversorgung der Senftl GbR. Derzeit werden Anwesen in der Hauptstraße in Schönberg mit Fernwärme versorgt. Im Jahr 2023 sollen weitere zahlreiche Anwesen in der Siedlung Lerch hinzukommen. Die Senftl GbR steht der Gemeinde als Wärmelieferant weiterhin zur Verfügung. Um den erhöhten Heizwärmebedarf für die zusätzlichen Anwesen zu decken wird die Gemeinde ein Heizhaus mit zwei Hackschnitzelkessel errichten.

Viele Details zu den geplanten Maßnahmen und die geplanten Konditionen finden Sie in der nachfolgenden Präsentation:

Präsentation Fernwärme Schönberg

Satzungen

Das Recht der Benutzung und die zu zahlenden Beiträge und Gebühren werden in Satzungen geregelt:

1. Fernwärmesatzung (FAS) – regelt das Benutzungsverhältnis zur Fernwärmeversorgungseinrichtung der Gemeinde Schönberg

2. Beitrags- und Gebührensatzung zur Fernwärmeabgabesatzung (BGS-FAS) – regelt Beiträge u. Gebühren

Technische Anschlussbedingungen (TAB)

Die Satzungen werden ergänzt durch Technische Anschlussbedingungen, die ihre Grundlage in § 14 der Fernwärmeabgabesatzung haben. Im Detail müssen diese noch ausgearbeitet werden. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 02.11.2022 die folgenden grundlegenden Dinge festgelegt, die beim Anschluss an die Fernwärmeversorgung zu beachten sind:

  1. Pufferspeicher mit mind. 1.000 l erforderlich
  2. Schaltschema entsprechend Anlage als Teil der TAB. Grundsätzlich ist der Vorlauf in den oberen Bereich des Puffers zu führen und der Rücklauf muss aus dem unteren Bereich des Puffers entnommen werden.
  3. Hydraulischer Abgleich erforderlich
  4. Rücklauftemperatur bei Gebäuden mit Heizkörpern<= 50 Grad
  5. Max Rücklauftemperatur bei Gebäuden mit Fußbodenheizung <= 40 Grad
  6. Alle Anlagenteile, die ohne Druckminderung und -absicherung vom primären Heizwasser durchflossen werden, sind nach PN 16 auszulegen und müssen für eine max. zulässige Temperatur von 95 °C abgenommen sein
  7. Die Gemeinde gewährleistet folgende Vorlauftemperatur:
    75 °C bei < -5 °C Außentemperatur (AT), max. 95 °C mind. 70 °C bei > +6 °C Außentemperatur (AT)
    gleitend von 75 °C bis 70 °C bei > -5 °C bis < 6 °C AT
  8. Es ist ein Pufferladeventil im Rücklauf einzubauen. Das Pufferladeventil wird von der Gemeinde gegen Kostenerstattung gestellt.
  9. Nach Fertigstellung ist die Wärmeübergabestation von der Gemeinde abzunehmen, Änderungen an den Einstellungen dürfen nur von der Gemeinde vorgenommen werden

Anlage zur TAB

Das Schaltschema finden Sie nachfolgend zum Download

Antrag auf Anschluss

Wenn Sie einen Antrag auf Anschluss stellen wollen, dann bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen, auszudrucken und an die Gemeinde Schönberg, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen zu senden