Bauleitpläne der Gemeinde Schönberg
Bauleitplanung.bayern.de
Die Bauleitpläne der Gemeinde Schönberg mit den zugehörigen Geltungsbereichen sind auch im Server der Vermessungsverwaltung abrufbar unter www.bauleitplanung.bayern.de.
Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 3
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönberg ist am 31.05.1988 in Kraft getreten. Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet und regelt die baurechtlich zulässigen Nutzungen. Er wurde mit Deckblatt Nr. 3 geändert. Das Deckblatt ist am 25.03.2004 in Kraft getreten. Änderungen sind erfolgt in den Ortsteilen Eschlbach, Gauling, Hanging und Steng.
Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 3
Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 4
Der Flächennutzungsplan wurde mit Deckblatt Nr. 4 geändert. Das Deckblatt ist am 23.12.2004 in Kraft getreten. Änderungen sind erfolgt im Bereich des Baugebietes “Bondl-Feld” südlich des Ortes Schönberg
Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 4
Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 5
Der Flächennutzungsplan wurde mit Deckblatt Nr. 5 geändert. Das Deckblatt ist am 17.02.2016 in Kraft getreten.
Flächennutzungsplan Entwurf 13.10.2015 westlicher Teil
Flächennutzungsplan Entwurf 13.10.2015 östlicher Teil
Flächennutzungsplan Entwurf 13.10.2015 Begründung und Umweltbericht
Denkmalliste
Entwicklungskonzept
Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 6
Der Flächennutzungsplan soll mit Deckblatt Nr. 6 geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.06.2020 gefasst.
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6, Planteil
Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6, Begründung und Umweltbericht
Änderung des Flächennutzungsplanes, Deckblatt Nr. 6 – Bekanntmachung
Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 7
Der Flächennutzungsplan soll mit Deckblatt Nr. 7 geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.06.2022 gefasst.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 8
Der Flächennutzungsplan soll mit Deckblatt Nr. 8 geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.01.2024 gefasst.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 8 wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Im Folgenden finden Sie die Auslegungsunterlagen:
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Datenschutzrechtliche Informationspflichten:
Planzeichnung und Festsetzungen:
Begründung und Umweltbericht:
Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 9
Der Flächennutzungsplan soll mit Deckblatt Nr. 9 geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.02.2024 gefasst.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9 wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Im Folgenden finden Sie die Auslegungsunterlagen:
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Datenschutzrechtliche Informationspflichten:
Planzeichnung und Festsetzungen:
Begründung und Umweltbericht:
Flächennutzungsplan, Belange des Hochwasserschutzes
Belange des Hochwasserschutzes bilden eine wichtige Grundlage in der Bauleitplanung. Von Überschwemmung bedrohte Bereiche sollen von Bebauung freigehalten werden. Bei der Ermittlung dieser Bereiche wird von einem Hochwasserereignis ausgegangen, dass im Durchschnitt alle 100 Jahre wiederkehrt (100-jähriges Hochwasser, HQ100). Das Überschwemmungsgebiet der Rott finden Sie im Kartendienst des Landesamtes für Umwelt oder auf der Homepage des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, www.lra-mue.de.
Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 026 „Photovoltaikanlage Höhfurth“
Der Vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 026 „Photovoltaikanlage Höhfurth“ soll neu aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst am 17.01.2024.
Für den Bebauungsplan wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Im Folgenden finden Sie die Auslegungsunterlagen.
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Datenschutzrechtliche Informationspflichten:
Planzeichnung und Festsetzungen:
Begründung:
Vorhaben- und Erschließungsplan:
Bebauungsplan Nr. 025 Oberlerch-West
Der Bebauungsplan Nr.25 Oberlerch-West soll neu aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst am 17.01.2024.
Für den Bebauungsplan wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Im Folgenden finden Sie die Auslegungsunterlagen.
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Datenschutzrechtliche Informationspflichten:
Planzeichnung und Festsetzungen:
Begründung:
Umweltbericht:
Entwicklungssatzung Hofmark II, Nr. 024
Der Gemeinderat hat am 03.11.2021 beschlossen, die Entwicklungssatzung Hofmark II zu aufzustellen.
Für die Aufstellung der Entwicklungssatzung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, nachdem der Planentwurf nach der öffentlichen Auslegung erneut geändert wurde. Die Änderung betrifft lediglich die Lage der Ausgleichsfläche (in den Planunterlagen sind die dadurch betroffenen Änderungen farblich – violett dargestellt). Die Planung kann vom 23.02.2023. bis zum 20.03.2023 bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen eingesehen werden.
1. Änderungssatzung der Entwicklungssatzung Hofmark – Begründung
Entwicklungssatzung Hofmark II – Begründung
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung
Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 23 “Campingplatz beim Reiter z’Aspertsham”
Der Bebauungsplan “Campingplatz beim Reiter z’Aspertsham” soll neu aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.06.2022 gefasst.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:
Außenbereichssatzung Unterweinbach, Plan Nr. 22
Der Gemeinderat Schönberg hat in öffentlicher Sitzung vom 02. Oktober 2019 beschlossen, die „Außenbereichssatzung Unterweinbach“, Nr. 022 aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Nummer 22 und trägt die Bezeichnung „Außenbereichssatzung Unterweinbach“. Er umfasst das Gebiet mit den Flur-Nrn. 960, 959, 961, 962, 958, 965, 968, 967, 973, 975 Gemarkung Schönberg.
Außenbereichssatzung Unterweinbach – Planteil
Außenbereichssatzung Unterweinbach – Begründung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Solarpark Fuchshub”, Plan Nr. 21
Der Bebauungsplan “Solarpark Fuchshub” ist am 07.06.2021 in Kraft getreten.
Die Satzung hat die Plannummer 21 erhalten und trägt die Bezeichnung „Solarpark Fuchshub“. Der Bebauungsplan umfasst das Gebiet mit der Flur-Nr. 519/1, Gemarkung Aspertsham. Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
– Im Süden durch den öffentlichen Feld- und Waldweg 79 „Oberlassellohe“
– Im Westen durch die Gemeindeverbindungsstraße 31 „Von der Kreisstraße MÜ 29 nach Gauling“
– Im Norden durch den Gemeindeteil Fuchshub und Ackerfläche
– Im Osten durch die Gemeindeverbindungsstraße 36 „Von der Kreisstraße MÜ 29 nach Berging“
Das Planungsgebiet befindet sich nahe des Ortsteiles Fuchshub.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 “Solarpark Fuchshub” – Planteil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 “Solarpark Fuchshub” – Begründung und Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 “Solarpark Fuchshub” – Blendgutachten
Bekanntmachung des Bebauungsplan Nr. 21 “Solarpark Fuchshub” als Satzung
Außenbereichssatzung Steng, Plan-Nr. 19
Die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Steng ist am 19.07.2017 in Kraft getreten. Die Satzung trägt die Plannummer 19 und die Bezeichnung „Außenbereichssatzung Steng“ und umfasst ganz oder teilweise die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 785, 1414, 1415, 1416, 1420, 1422, 1422/2, 1423, 1423/1, Gemarkung Schönberg.
Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Steng.
Außenbereichssatzung Steng
Außenbereichssatzung Steng – Begründung
Bebauungsplan Gewerbegebiet Am Wasserwerk, Nr. 018
Der Bebauungsplan Nr. 18 “Gewerbegebiet Am Wasserwerk” ist am 22.02.2017 in Kraft getreten. Er umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 90, 117, 121/4, 121/5 der Gemarkung Schönberg.
Es sind folgende Straßenzüge tangiert: Waldstraße 12
Bebauungsplan Gewerbegebiet Am Wasserwerk
Begründung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Am Wasserwerk
Außenbereichssatzung Augental, Nr. 017
Die Außenbereichssatzung Augental ist am 21.03.2012 in Kraft getreten.
Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 1943, 1933, 1954, 1955, 1955/1, 1942, 1964, 1963, 1962, Gemarkung Schönberg.
Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Augental betroffen.
Außenbereichssatzung Augental
Außenbereichssatzung Hargassen, Nr. 016
Außenbereichssatzung Hargassen
Bebauungsplan Hauptstraße I, Nr. 014
Der Bebauungsplan Hauptstraße I ist am 30.03.2006 in Kraft getreten. Er wurde mit Deckblatt Nr. 1 geändert, das am 12.12.2007 in Kraft getreten ist.
Der Bebauungsplan umfasst die Flur-Nrn. 136/6, 136/5, 136/4, 136/3, 138/3, 138/2 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Hauptstraße
Bebauungsplan Hauptstraße I – Text
Bebauungsplan Hauptstraße I – Planteil
Bebauungsplan Hauptstraße I – planliche Festsetzungen
Bebauungsplan Hauptstraße I – Begründung
Entwicklungssatzung Hofmark, Nr. 013
Entwicklungssatzung Hofmark
1. Änderungssatzung der Entwicklungssatzung Hofmark – Planzeichnung und Textl. Festsetzungen
Entwicklungssatzung Hofmark II – Planzeichnung
Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Nr. 012
VERALTET; wurde durch ein neues Deckblatt neu überarbeitet – siehe Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlblach Deckblatt Nr. 3
Der Bebauungsplan “Gewerbegebiet Eschlbach” ist am 22.06.2006 in Kraft getreten. Er umfasst die Flur-Nrn. 1643/1, 1643/2, 1642/4, 1642, 1644/1 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Gewerbestraße
Gewerbegebiet Eschlbach – Textliche Festsetzungen
Gewerbegebiet Eschlbach – Überichtsplan in DIN A3
Gewerbegebiet Eschlbach – Planzeichnung in DIN A3
Gewerbegebiet Eschlbach – Grünordnungsplan in DIN A3
Gewerbegebiet Eschlbach – Begründung und Naturschutzfachliche Erläuterung
Gewerbegebiet Eschlbach – Begründung
Gewerbegebiet Eschlbach – Planzeichnung für die Ausgleichsfläche am Elsenbach
Gewerbegebiet Eschlbach – Planzeichnung der Ausgleichsfläche am Eschlbach bei Michaelhölzl
Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Nr. 012 Deckblatt Nr. 3
Der Bebauungsplan “Gewerbegebiet Eschlbach” ist am 22.06.2006 in Kraft getreten. Er wurde mit Deckblatt Nr. 3 geändert, das am 17.09.2018 in Kraft getreten ist. Er umfasst die Flur-Nrn. 1642/2, 1642/3, 1642/4, 1642/6, 1642/7, 783/2 783/1, 1644/1, 1644/2, 1644/3, 1640, 1641 (Teil), 783 (Teil)
1645, 1639, 1118, 783 (Teil) und 785 (Teil), 85 (Teil) der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Gewerbestraße.
Für das Gewerbegebiet Eschlbach wurde ein Schalltechnisches Gutachten von den Sachverständigen für Immissionsschutz und Akustik Hook Farny Ingenieure, Landshut, erstellt. Im Schallgutachten wurden zulässige Lärmemissionskontingente errechnet.
Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 3 – Begründung
Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 3 – Planteil
Schallgutachen vom 13.06.2018
Entwicklungssatzung Aspertsham, Nr. 011
Die Entwicklungssatzung Aspertsham ist am 22.12.2005 in Kraft getreten. Sie wurde mit Satzung vom 10.03.2010 geändert. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Flurnummern 2, 2/1, 2/2, 2/3, 22, 98, 99 der Gemarkung Aspertsham. Der Bebebauungsplan betrifft folgende Straßenzüge: Aspertsham (Ortsteil)
Entwicklungssatzung Aspertsham – 1. Änderungssatzung
Entwicklungssatzung Hanging, Nr. 010
Die Entwicklungssatzung Hanging ist in der Fassung der 2. Änderungssatzung am 24.08.2007 in Kraft getreten, Sie umfasst die Flurnummern 1430/1, 1430/2, 1430 (Teilfl.), 1632 (Teilfl.), 1848 (Teilfl.), 1848/1, 1848/2, 1848/3 der Gemarkung Schönberg.
Entwicklungssatzung Hanging
Entwicklungssatzung Gauling, Nr. 009
Die Entwicklungssatzung Aspertsham ist am 23.12.2004 in Kraft getreten, Sie umfasst die Flurnummern 572, 576 und 577 der Gemarkung Schönberg.
Entwicklungssatzung Gauling
Der Gemeinderat hat am 05.04.2017 beschlossen, die Entwicklungssatzung Gauling zu ändern. Nachfolgend finden Sie den Entwurf zur 1. Änderungssatzung sowie deren Begründung.
1. Änderung der Entwicklungssatzung Gauling
Begründung zur 1. Änderung der Entwicklungssatzung Gauling
Bebauungsplan Bondl-Feld, Nr. 008
Der Bebauungsplan “Bondl-Feld”, ist am 23.12.2004 in Kraft getreten. Er umfasst die Flur-Nrn. 11/T; 67/1-T der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Bondlring, Hofmarkstraße, St.-Michaelstraße
Bondl-Feld – Textliche Festsetzungen
Bondl-Feld – Planzeichnung in DIN A4 und Grünordnungsplan
Bondl-Feld – planliche Festsetzungen
Bondl-Feld – Begründung und Planzeichnung Ausgleichsflächen
Bondl-Feld – naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Bebauungsplan Peitzing, Nr. 007
Der Bebauungsplan Peitzing ist am 28.12.2000 in Kraft getreten. Er wurde mit Deckblatt Nr. 1 geändert, das am 11.11.2009 in Kraft getreten ist.
Der Bebauungsplan umfasst die Flur-Nrn. 159, 783, 785, 1268, 1276, 1276/1, 1277, 1281, 1287, 1327, 1328, 1330, 1330/2, 1330/3, 1331, 1425, 1426 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Peitzing
Bebauungsplan Peitzing, Deckblatt 1 – Text
Bebauungsplan Peitzing D1 – Planteil
Bebauungsplan Peitzing D1 – planliche Festsetzungen
Bebauungsplan Peitzing D1 – Begründung
Bebauungsplan Peitzing, Nr.007 Deckblatt Nr. 2
Der Bebauungsplan Peitzing ist am 28.12.2000 in Kraft getreten. Er wurde zuletzt mit Deckblatt Nr. 2 geändert, das am 17.02.2016 in Kraft getreten ist.
Der Bebauungsplan umfasst die Flur-Nrn. 159, 783, 785, 1268, 1276, 1276/1, 1277, 1281, 1287, 1327, 1328, 1330, 1330/2, 1330/3, 1331, 1331/1, 1418, 1425, 1425/2, 1426, 1426/1 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Peitzing
Bebauungsplan Nr. 007_2, Peitzing, Deckblatt Nr. 2
Bebauungsplan Peitzing, Nr. 007 Deckblatt Nr. 3
Der Bebauungsplan umfasst die Flur-Nrn. 1273, 1273/1, 1278/2, 1278, Gemarkung Schönberg ganz und die Flur-Nrn. 1267, 1268, 785, Gemarkung Schönberg teilweise.
Bebauungsplan Nr. 007_3, Peitzing, Deckblatt Nr. 3 – Begründung
Bebauungsplan Nr. 007_3, Peitzing, Deckblatt Nr. 3 – Planteil
Bebauungsplan Nr. 007_3, Peitzing, Deckblatt Nr. 3 – Umweltbericht
Bebauungsplan Aspertsham, Nr. 006
Bebauungsplan Aspertsham ist am 03.02.2000 in Kraft getreten, Er umfasst die Flurnummern 1; 3; 4/T; 6; 7/3; 26/T; 28/T; 72/T; 90; Gemarkung Aspertsham. Der Bebebauungsplan betrifft folgende Straßenzüge: Aspertsham (Ortsteil)
Bebauungsplan Lerch, Nr. 001
Der Bebauungsplan “Lerch”, ist am 11.09.1970 in Kraft getreten. Er wurde zuletzt mit mit Deckblatt Nr. 6 am 19.12.2003 geändert. Er umfasst die Flur-Nrn. 136/T; 162/T; 163; 165; 166; 167; 168; 169/T der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Peitzinger Straße, Lärchenstraße, Fichtenstraße, Tannenstraße, Birkenstraße
Bebauungsplan Lerch D6 – Text
Bebauungsplan Lerch D6 – Planteil
Bebauungsplan Lerch D6 – planliche Festsetzungen
Bebauungsplan Lerch D6 – Begründung
Vorhabensbezogener Bebauungsplan “Gestüt Hinzing”
Der Vorhabensbezogene Bebauungsplan “Gestüt Hinzing” ist am 27.07.2007 in Kraft getreten, Er umfasst die Flurnummern 852 und 853 der Gemarkung Aspertsham. Der Vorhabensbezogene Bebebauungsplan betrifft folgende Straßenzüge: Hinzing (Ortsteil).
Der Gemeinderat hat am 07.11.2007 beschlossen, den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzuheben, nachdem das Vorhaben bislang nicht realisiert wurde. Der Aufhebungsplan ist am 19.03.2008 in Kraft getreten.
Die Außenbereichssatzung Hargassen ist am 21.10.2009 in Kraft getreten. Sie umfasst die Flur-Nrn. 30, 220, 222, 248 der Gemarkung Aspertsham. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Ortsteil Hargassen.
Weitere Bauleitpläne
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Fragen und Antworten zu den Bauleitplänen
Was ist ein Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan regelt ganz konkret, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Er schafft einerseits Baurecht für die erlaubten Nutzungen und verhindert gleichzeitig, dass andere, als die erlaubten Nutzungen ausgeführt werden.
Wie unterscheidet sich der Bebauungsplan vom Flächennutzungsplan?
Hat der Bebauungsplan noch eine Bedeutung, wenn ich schon gebaut habe?
Wo bekomme ich einen Bebauungsplan für mein Grundstück?
Die Bebauungspläne können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen während der normalen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags auch von 14 bis 18 Uhr) eingesehen werden. Zuständig ist Frau Hölzlhammer (Tel. 08637/9884-13). Auf Wunsch können Kopien angefertigt werden (gegen Erstattung der Kopierkosten). Sofern die Bebauungspläne bereits digital vorliegen, können sie nachfolgend heruntergeladen werden.
Hinweis: Auch bei sorgfältigster Arbeit kann sich bei Übertragung der Bebauungspläne der eine oder andere Fehler eingeschlichen haben. Für die Richtigkeit der Angaben wird deshalb keine Gewähr übernommen. Es gelten die amtlich veröffentlichten Texte.