Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an Straßen – freizuhaltendes Lichtraumprofil

Bitte denken Sie daran, Ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, die von Ihren Gärten in die Straße oder in den Gehweg hinein wachsen. Schließlich sollen weder Fahrzeuge noch Fußgänger behindert oder gefährdet werden.
Insbesondere wird entweder die Sicht behindert, oder es kann durch in die Straße hinein ragende Sträucher zu Beschädigungen an höheren Fahrzeugen, z. B. Omnibussen, führen. Auch die Gehwege können sich verengen, so dass dann Fußgänger teilweise auf die Straße ausweichen müssen. Bitte versuchen Sie, solche Beeinträchtigungen durch rechtzeitiges Zurückschneiden zu vermeiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer zur Haftung herangezogen werden können, wenn einem Verkehrsteilnehmer durch Ihre Bäume oder Sträucher ein Schaden entsteht. Vorbeugung durch rechtzeitiges Zurückschneiden ist sicher die beste Lösung. Sollte dies nicht ordnungsgemäß gemacht werden, wird das Zurückschneiden auf Kosten der Anlieger erledigt.

Aber nicht nur die Grundstückseigentümer in den Siedlungen sind verpflichtet, ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Auch Grundstücksanlieger im Außenbereich und Waldbesitzer, deren Wälder an die öffentlichen Straßen angrenzen, müssen auf den ordnungsgemäßen Rückschnitt achten. Im folgenden Schaubild ist das unbedingt freizuhaltende Lichtraumprofil bildlich dargestellt:

Wir bitten alle betroffenen Grundstückseigentümer eindringlich, den Rückschnitt ordnungsgemäß und regelmäßig zu veranlassen!