Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“
Kurzbezeichnung: „Rettet die Bienen!“
Eintragungsfrist vom 31. Januar 2019 bis 13. Februar 2019

Informationen
Am 5. Oktober 2018 wurde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration die Zulassung des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ (Kurzbezeichnung: „Rettet die Bienen!“) beantragt.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag stattgegeben und macht den Gegenstand des Volksbegehrens nach Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes, § 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landeswahlordnung bekannt:
„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“
„Rettet die Bienen!“
Wer ist zur Eintragung zugelassen und wie kann das überprüft werden?
Stimmberechtigt beim Volksbegehren sind alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist,
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben (letztmöglicher Geburtstag 13.02.2001),
2. seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben, oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten (13.11.2018),
3. nicht nach Art. 2 vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer
a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
b) einen Eintragungsschein hat und stimmberechtigt ist.
Wo und wann Sie sich eintragen können
Alle eintragungsberechtigen Bürger unserer vier Mitgliedsgemeinden können nicht nur den Eintragungsraum der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen nutzen, sondern auch die Eintragungsräume der Anlaufstellen in den Gemeinden Lohkirchen, Schönberg und Zangberg.
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen:
Montag: 04.02. u. 11.02.2019, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 14.30 Uhr
Dienstag: 05.02. u. 12.02.2019, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 06.02. u. 13.02.2019, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 31.01.2019 von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 07.02.2019 von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr
Freitag: 01.02. u. 08.02.2019 von 8.00 bis 12.00 Uhr
Sonntag: 10.02.2019 von 12.00 bis 14.00 Uhr
in der Kanzlei in Lohkirchen: Dienstag: 05.02. u. 12.02.2019 von 16.00 bis 18.00 Uhr
in der Kanzlei in Schönberg: Mittwoch: 06.02. u. 13.02.2019 von 16.00 bis 18.00 Uhr
in der Kanzlei in Zangberg: Montag: 04.02. u. 11.02.2019 von 15.00 bis 18.00 Uhr