Haushaltsplan verabschiedet

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 30.04.2020

Mit zahlreichen Tagesordnungspunkten beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung in dieser Konstellation. Zu deren Beginn galt es wie so oft, über die eingereichten Bauvorhaben abzustimmen.
Bauanträge
Befürwortet wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses in Brodfurth 16.
Keinerlei Bedenken gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung und den Ausbau für eine Betriebsleiterwohnung und Anbau einer Garage in Konrading 2.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2019 bis 2023; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020
Erster Bürgermeister Schick sowie Kämmerer Obermaier von der VG Oberbergkirchen erläuterten die wichtigsten Festsetzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Das Investitionsprogramm für die Jahre von 2019 bis 2023 sieht folgende Ausgaben vor:
Jahr Ausgaben
2019 1.569.000 €
2020 1.728.800 €
2021 2.144.100 €
2022 554.500 €
2023 347.500 €
Der Finanzplan über den gleichen Zeitraum gestaltet sich wie folgt:
Jahr Einnahmen Ausgaben
2019 3.317.100 € 3.317.100 €
2020 3.175.400 € 3.175.400 €
2021 3.517.700 € 3.517.700 €
2022 2.002.300 € 2.002.300 €
2023 1.795.300 € 1.795.300 €
Die Haushaltssatzung wurde wie nachstehend aufgeführt beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.446.600 Euro, im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.728.800 Euro ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 600.000 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze für die Grundsteuer A, für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe, bleiben bei 450 v.H., für die sonstigen Grundstücke (B) bei 360 v.H. Auch die Gewerbesteuer bleibt unverändert und wird weiterhin 380 v.H. betragen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 200.000 Euro festgesetzt.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Ersten Bürgermeisters
Anfang März wurde die Rechnungsprüfung in der VG Oberbergkirchen durchgeführt. Rechnungsprüfungsvorsitzender Hubert Meier erläuterte das Ergebnis. Es wurde stichprobenartig geprüft. Die Prüfung ergab keinerlei Beanstandungen. Die Kassenführung erfolgte sehr ordentlich und übersichtlich. Einstimmig wurde der Rechnungsprüfungsbericht befürwortet.
Die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie nicht erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt ist, nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2019 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 1.354.050,95 €
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 1.106.251,37 €
Gesamthaushalt: 2.460.302,32 €
Stand des Vermögens und der Schulden
Entnahme aus der Rücklage: 354.220,23 €
Rücklagenstand Gemeinde am 31.12.2019 219.371,18 €
Schuldenstand am 31.12.2019 0,00 €
Einwohnerstand: 788 Einwohner
Dem Ersten Bürgermeister wurde daraufhin die Entlastung erteilt.

Erschließung des Baugebietes „Binderwiese“; Grundlagen für Erschließungsplanung
Zu diesem Tagesordnungspunkt hatte der Gemeinderat drei grundlegende Entscheidungen zu treffen, hinsichtlich des Ausbaus der von der Straßenbauverwaltung geforderten Linksabbiegespur, bezüglich der Regenwasserableitung einer Bauparzelle sowie über die weitere Vorgehensweise für einen Sickerschacht. Anhand von Skizzen und Lösungsvorschlägen wurden die einzelnen Punkte diskutiert und beraten. Schließlich traf der Gemeinderat einstimmig folgende Planungsentscheidungen:
– Die Linksabbiegespur in der St2091 wird als beidseitige Linksabbiegespur geplant.
– Für die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 174/2, 174/3, 174/4, Gemarkung Lohkirchen, wird keine Oberflächenentwässerung vorgesehen, die Parzelle 9 wird mittels eines Stichkanales durch die Parzelle 3 an den Regenwasserkanal angeschlossen.
– Seitens des Ingenieurbüro´s Behringer soll geprüft werden, welcher zusätzliche Aufwand nötig ist, um den bestehenden Sickerschacht in der künftigen öffentlichen Grünfläche in die Entwässerungsplanung einzubeziehen.

Prüfung der Brückenbauwerke; Maßnahmen aufgrund der Prüfberichte
Bereits Ende August des vergangenen Jahres wurden Prüfberichte für die sechs Brücken im Gemeindebereich Lohkirchen erstellt. Diese wurden nun dem Gemeinderat vorgestellt. Ein dringendes Erfordernis zur Durchführung der vorgeschlagenen Sanierungen wurde nicht gesehen; evtl. können diese Maßnahmen etwas geschoben werden. Gemeinderatsmitglied Spirkl erklärte, dass sich an der Brücke über den Flutgraben bei der Zufahrt Grün die Straße etwas gesenkt hat.
Die Gemeinderäte plädierten dafür, dass das Technische Bauamt der VG Oberbergkirchen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung die Prüfberichte hinsichtlich der Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahmen werten soll. In diesem Zuge soll bei der Brücke über den Flutgraben bei Grün auch die Straße begutachtet werden.

Neuabschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages einschließlich Zusatzvereinbarung mit der Bayernwerk AG
Die Bayernwerk Netz GmbH hat eine Umstellung vom Straßenbeleuchtungsvertrag „Basispaket” auf das „Komplettpaket LED“ angeboten. Mit Ablauf des alten Konzessionsvertrages am 19.12.2021, in dem die Straßenbeleuchtung bisher integriert war, läuft auch der bisherige Vertrag für die Straßenbeleuchtung aus.
Deshalb hat die Bayernwerk Netz GmbH einen neuen Straßenbeleuchtungsvertrag „Komplettpaket 2008, LED”, Laufzeit 5 Jahre, zugesandt. Seit dem Jahr 2019 sind in der Gemeinde auch die Sonderleuchtmittel LED-Retrovit verbaut. Für diese ist eine separate Zusatzvereinbarung erforderlich, die ebenfalls in zweifacher Ausfertigung übersandt wurde. Ein Unterschied zwischen den alten und neuen Straßenbeleuchtungsverträgen besteht darin, dass der sogenannte 30%ige Werksbeitrag bei den Investitionskosten, den es bisher gab, aus rechtlichen Gründen entfallen muss. Auch hier war sich der Gemeinderat einig und sprach sich für den Abschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages – Komplettpaket 2008 LED – mit der Bayernwerk Netz GmbH aus. Ebenso wurde dem Abschluss der Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag – Sonderleuchtmittel zugestimmt.

Einbau von Wohnungen im ehem. Raiffeisengebäude; Ausschreibungen
Um in den Genuss der höheren Kfw-Förderung zu gelangen, wurde in der Gemeinderatssitzung Mitte Januar beschlossen, mit der Ausschreibung der Bauarbeiten zu warten und die Ausschreibungen zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Das Planungsbüro Reichenspurner konnte die Unterlagen, obwohl dies zugesichert war, bis zur Sitzung nicht liefern. Als neue und letzte Frist wurde der 12.05. festgesetzt. Sollten bis dahin keine Unterlagen vorgelegt werden, besteht die Absicht, ein anderes Planungsbüro mit diesem Projekt zu beauftragen. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis. Vorab sollte geklärt werden, ob man bei einem Wechsel des Planungsbüros Zugriff auf die notwendigen und vom Planungsbüro erstellten Planzeichnungen hat.