Bekanntmachung über den Beschluss des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Linn” (Aufhebung) als Satzung

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Linn“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Linn“ Deckblatt Nr. 1 (Aufhebung) in Kraft. Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil „Aubenham“. Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen während der allgemeinen Dienststunden „montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 bis 18.00 Uhr“ einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen wird hingewiesen.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren sind auch im Internet unter der Adresse https://www.oberbergkirchen.de/oberbergkirchen/gemeinde/bebauungsplaene-2/ zu finden.