Gemeinde beschließt Änderung des Bebauungsplanes Zelger Berg

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Zangberg vom 20.07.2021

Bauanträge
Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit den eingereichten Bauanträgen.
Hier wurde den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Einbau einer Dachgaube und dem Bau eines Carports für zwei Fahrzeuge in der Mozartstr. 9 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Unteres Feld II und weicht davon aufgrund der Dachgaube, der Errichtung des Carports außerhalb der Baugrenzen und der Dachneigung des Carports ab. Diesen Befreiungen wurde zugestimmt.
Des Weiteren sprach man sich positiv für den Antrag auf Isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften für den Neubau eines verfahrensfreien Gebäudes in Emerkam 10 aus.
Gegen die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zur Erstellung einer Sickergrube sowie zur Errichtung einer Stützmauer aus Jurablöcken in der Hofmark 10 bestehen seitens der Gemeinde Zangberg keine Einwände.
Bereits in vergangener Sitzung wurde die ursprüngliche Planung für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung Am Bergfeld 31 abgelehnt. Eine Genehmigung wurde dann in Aussicht gestellt, wenn die Wandhöhe maximal auf das gleiche Höhenniveau angepasst werden würde, als dies bei Einhaltung des Bebauungsplanes der Fall gewesen wäre. Anhand der jetzigen Planung wurden Bedenken vom Gemeinderat geäußert, da das Gebäude höher steht, als alle anderen in diesem Gebiet. Seitens des Gremiums wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung am Bergfeld 31 zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Zelger Berg IV und weicht hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen nach Nord-Osten (Wohngebäude) sowie Süd-Westen (Anbau Untergeschoss/Garage), der Dachneigung, der waagrechten Holzverschalung des gesamten Wohngebäudes und der Überschreitung der Wandhöhe davon ab. Es konnte kein Beschluss gefasst werden, da dieser Bauantrag nicht auf der Tagesordnung stand. Die Abstimmung soll in der nächsten Gemeinderatssitzung nachgeholt werden.

Änderung des Bebauungsplanes Zelger Berg durch Deckblatt Nr. 4; Aufstellungsbeschluss
Der Eigentümer des Grundstückes in Zangberg, Hofmark 11 möchte ein Reihenhaus mit vier Garagen und vier Stellplätzen nach Abbruch des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück errichten. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Zelger Berg . Da das Vorhaben von mehreren Bauplanfestsetzungen abweicht, muss der Bebauungsplan „Zelger Berg“ durch Deckblatt geändert werden. Seitens des Gemeinderates wurde der Änderung des Bebauungsplans „Zelger Berg“ durch Deckblatt Nr. 4 beschlossen. Die Änderung des Geltungsbereiches soll sich auf das gesamte Planungsgebiet ausdehnen. Dadurch können Festsetzungen für das gesamte Baugebiet angepasst werden.

Der genaue Umgriff des Planungsgebietes wird im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

Abwasserbeseitigungsanlage Zangberg; Benchmarking – Information über Abschlussdokumentation
Für den Erhalt einer staatlichen Förderung für die Sanierung der Kläranlage musste ein Benchmarking-Prozess durchgeführt werden. Dieser Prozess wurde von der Firma aquabench durchgeführt. Sämtliche Kosten werden vom Freistaat Bayern übernommen.

Abwasserbeseitigungsanlage Zangberg; Benchmarking – Information über Abschlussdokumentation
Auch für die Sanierung der Wasserleitungen war Bedingung für den Erhalt einer staatlichen Förderung, die Durchführung eines Benchmarking-Prozesses. Hierfür behilflich war die Kanzlei Rödl & Partner aus Nürnberg.

Sanierung der Kläranlage Zangberg; Entscheidung über Variante bezüglich Biologie
Herr Obermaier, Geschäftsstellenleiter der VGem Oberbergkirchen, gab den aktuellen Stand und die weitere Vorgehensweise der Sanierung der Kläranlage bekannt. Der nicht tragfähige Untergrund stellt das planende Ingenieurbüro vor große Herausforderungen. Da sich die Tragfähigkeit der geplanten Ortbetonrüttelsäulen ohne aufwendige Bewehrung nicht rechnerisch nachweisen lässt, soll der Nachweis mittels einer Probebelastung erbracht werden. So wurde auch bereits bei anderen Gebäuden vorgegangen, zuletzt beim Krippenanbau. Diskutiert wurde auch darüber, ob die Biologie der Kläranlage für 500 EGW oder 1.000 EGW errichtet werden soll. Bei einer Biologie von 500 EGW könnte die Hälfte der Bodenplatte vorübergehend als Lagerplatz oder Waschplatz genutzt werden. Seitens des Gemeinderates hat man sich vorerst für den Ausbau mit 500 EGW entschieden, der Ausbau auf 1.000 EGW soll mittelfristig geplant werden. Die Teiche (mit Ausnahme des Nachklärteiches) werden bis dahin beibehalten. Die Halle hingegen soll vollständig errichtet werden.

Wasserleitungsbau; Grundstückshausanschluss „Waidlstraße 11“
Im Juni dieses Jahres gab es einen Rohrleitungsschaden im Bereich der einmündenden Wasserleitung. Dabei wurde festgestellt, dass der Schieber nicht dicht ist. Die Erneuerung der durch die Grundstücke Waidlstraße 9 bis 11 und Am Klosterpark 12 führenden Leitungen sind bei der Leitungssanierung in Zangberg jedoch nicht mit eingeplant. Es würde sich anbieten den Hausanschluss für das Anwesen Waidlstraße 11 zu erneuern, dabei könnte die durch das Privatgrundstück verlaufende Leitung aus den 60er Jahren stillgelegt werden. Im Gemeinderat war man sich einig, dass der Hauswasseranschluss für das Grundstück Waidlstraße 11 erneuert und die Wasserleitung für die Grundstücke Waidlstraße 9 bis 11 und Am Klosterpark 12 stillgelegt werden soll. Den Auftrag erhält die Firma Andreas Bauer GmbH als Erweiterung für die Erneuerung von Wasserleitungen in Zangberg. Seitens des Ingenieurbüro Behringer wird noch geklärt, ob der Neubau dieser Leitungen im Zuge der großen Leitungsbaumaßnahme mit gefördert werden kann (Fördersatz 50 %).

Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in der Kindertagesstätte
Seit Herbst vergangenen Jahres werden Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Inzwischen wurde das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für die Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 500.000,00 Euro pro Standort. Zusätzlich besteht eine Bagatellgrenze von 8.000 Euro. Einstimmig hat man sich dafür entschieden, den Kindergarten im Erdgeschoss der Schule (zwei Räume), die Krippengruppe (Gruppenraum) und den Seminarraum/Musikraum im Obergeschoss der Schule mit raumlufttechnischen Anlagen auszustatten. Nach Erstellung der Unterlagen soll durch ein geeignetes Planungsbüro ein Zuwendungsantrag bei der BAFA gestellt werden.

Ergebnismitteilung und Beratung über die stattgefundene Verkehrsschau
Die Gemeinderatsmitglieder wurden über den Verlauf der Verkehrsschau am 20.05.2021 mit der Polizei Mühldorf a. Inn informiert. Vor der Gemeinderatssitzung wurden die Problemstellen noch besichtigt. Hierzu hat man sich über die weitere Vorgehensweise beraten.