Gemeinderat beschließt Haushaltsplan für das Jahr 2022

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Schönberg vom 12.01.2022

Bauanträge
Keine Einwände gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Maschinen- und Lagerhalle zu Wohnzwecken – Errichtung einer Wohnung im Obergeschoss in Straß 1. Die Löschwasserversorgung ist derzeit nicht sichergestellt, jedoch wurde seitens des Bauherrn angegeben, dass der südöstlich seines Anwesens befindliche, als Löschweiher eingetragene, Weiher ausgebaggert und entsprechen präpariert werden soll, damit dieser wieder ausreichend Löschwasser beinhaltet. Übergangsweise wird die alte, mit Wasser gefüllte, Jauchegrube als Löschwasserquelle verwendet.
Ferner hat man sich auch für den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Hofmark 21 ausgesprochen.

Durchführung von Maßnahmen 2022 durch den gemeindlichen Bauhof
Hierzu hat man sich bereits in vorheriger Bauausschusssitzung mit dem Bauhofleiter, Herrn Anton Rauscheder, beraten. Es kristallisierte sich heraus, dass nur die drei unaufschiebbaren Maßnahmen, wie der Einbau eines Klassenzimmers und Sanitäranlagen im Untergeschoss der Grundschule sowie die Erstellung der Außenanlagen der Kindertagesstätte St. Michael und die Erstellung der Außenanlagen des Feuerwehrhauses federführend vom gemeindlichen Bauhof durchgeführt werden sollen. Des Weiteren war man sich einig, dass aus Zeitgründen weitere Maßnahmen im Jahr 2022 nicht in Angriff genommen werden können. Über die Durchführung der weiteren Projekte, wie dem Ausbau der Straßen Untere Hofmark und Frosching, der Sanierung der Badeweiher Lerch und Aspertsham, wird zu einem späteren Zeitpunkt konkret beraten.

Entschlammung des Hanginger Weihers
Aufgrund dessen, dass der Hanginger Weiher mittlerweile einen hohen Schlammstand aufweist, hat sich der Gemeinderat in einer der vergangenen Gemeinderatssitzungen für die Beprobung des Schlammes entschieden. Seitens einer Firma wurde der Gemeinde Schönberg ein konkretes Angebot für die Schlammentnahme unterbreitet. Hierzu wäre es erforderlich, aus dem östlich gelegenen Grundstück ein Absetzbecken mit einem Fassungsvermögen von ca. 5.000 m³ zu errichten. Der Schlamm müsste hier drei bis sechs Monate lagern und könnte dann abgefahren bzw. landwirtschaftlich verwertet werden. Ferner wäre der Grundstückseigentümer bereit die Fläche für diese Zeit zur Verfügung zu stellen. Bevor die Entschlammung erfolgen kann, sind jedoch noch zahlreiche offene Punkte mit dem Landratsamt (Naturschutz, Abfallrecht, Wasserrecht) und dem Landwirtschaftsamt zu klären. Nach kontrovers geführter Diskussion im Bauausschuss war man überzeugt, dass diese Schlammabsauglösung die wohl beste, jedoch auch eine sehr teure, Lösung wäre. Der Erste Bürgermeister merkte an, dass er sich nicht sicher sei, ob diese Maßnahme überhaupt durchgeführt werden soll. Er wies darauf hin, dass jetzt die Möglichkeit besteht den Schlamm auf dem benachbarten Grundstück zu lagern, eine andere Möglichkeit wäre eventuell auch den Weiher abzulassen und den Schlamm trocknen zu lassen und diesen nach einiger Zeit einfacher entnehmen zu können. Abschließend hat man entschieden, den Auftrag noch nicht zu vergeben, sondern noch weitere Angebote einzuholen.

Rechtsform der Fernwärmeversorgung
Die Gemeinde Schönberg hat die Möglichkeit die Betreibung des Fernwärmenetzes als Regiebetrieb oder als Kommunalunternehmen auszuführen. Viele Gemeinden wählen den Weg der Gründung eines Kommunalunternehmens, um eine Finanzierung außerhalb des Haushalts der Gemeinde zu ermöglichen. Dies ist natürlich mit einem hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden (Gesellschaftsgründung, Geschäftsführung, Bilanz, …). Von Seiten der Verwaltung wäre die Führung als Regiebetrieb wohl am sinnvollsten. Fraglich ist nur, ob bei einem Regiebetrieb die Vorsteuer gezogen werden kann. Bisherige Rechtsmeinung war ja, ähnlich wie bei der Wasserversorgungsanlage, also egal, ob hoheitliche oder private Anschließer. Mittlerweile gibt es eine Entscheidung des Finanzgerichtshofes, wonach nur für den privaten Teil die Vorsteuer gezogen werden kann, nicht für den hoheitlichen Teil. Diese Angelegenheit liegt derzeit beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof, der wiederum eine entsprechende Anfrage an den Europäischen Gerichtshof gestellt hat. Das Ergebnis ist noch völlig offen. Einstimmig hat man sich dafür ausgesprochen, die Fernwärmeversorgung als Regiebetrieb zu führen. Zunächst soll mit einer Anfrage an das Finanzamt geklärt werden, ob für sämtliche Kosten bzw. Investitionen die Vorsteuer gezogen werden kann.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2021-2025; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
Bürgermeister Lantenhammer und Herr Obermaier, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, stellten dem Gemeinderat die wichtigsten Positionen bzw. Veränderungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie den Stellen- und Finanzplan vor. Ein besonderes Augenmerk wurde auf den Schuldenstand in Höhe von über 4,3 Mio Euro am Ende des Jahres gelegt. Werden die rentierlichen Schulden abgezogen, so bleibt immer noch ein Schuldenstand von rund 2,07 Mio Euro. Von Seiten des Kämmerers wurde darauf hingewiesen, dass man sich bei den zukünftigen Projekten genauestens überlegen sollte, ob diese zwingend durchzuführen sind, bzw. ob diese finanzierbar sind. Einstimmig sprach man sich für das Investitionsprogramm der Jahr 2021 bis 2025 mit folgenden Zahlen aus:
Jahr       Ausgaben
2021      4.274.800 Euro
2022      6.573.000 Euro
2023      2.053.100 Euro
2024      1.230.500 Euro
2025      2.834.900 Euro
Auch folgendem Finanzplan wurde die Zustimmung erteilt:
Jahr       Einnahmen        Ausgaben
2021      4.187.500 Euro         4.187.500 Euro
2022      9.156.500 Euro         9.156.500 Euro
2023      5.217.700 Euro        5.217.700 Euro
2024      4.493.000 Euro        4.493.000 Euro
2025      6.129.200 Euro         6.129.200 Euro
Der Haushaltsplan für das Jahr 2022 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.472.300 Euro sowie im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von 6.684.200 Euro ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf insgesamt 3.484.600 Euro festgesetzt. Die Steuersätze haben sich im Vergleich zum letzten Jahr nicht verändert und bleiben bei der Grundsteuer A bei 450 v.H., bei Grundsteuer B bei 360 v.H. und der Gewerbesteuerhebesetz bleibt bei 400 v.H. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde vom Gemeinderat auf 500.000 Euro gelegt.

Ortsrecht; Erlass der Verordnung zur Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Seitens des Bayerische Gemeindetages wurde im Dezember 2020 im Rahmen eines Gesetzes zur Anpassung bayerischer Vorschriften eine Änderung im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz beschlossen. Auf die Gemeinden hat das Auswirkungen bezüglich der Übertragung der Winterdienstpflichten auf die Anlieger. Diese Übertragung wird durch die Reinigungs- und Sicherungsverordnung geregelt. Der Vorsitzende, Herr Lantenhammer, stellte fest, dass es in Schönberg keine Probleme mit dem Schneeräumen, oder der Verschmutzung der Straßen gibt. Gleiches konnte auch von den Aussagen der Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes entnommen werden. Bislang sind die Anlieger bestimmter Straßen verpflichtet die Gehwege zu räumen. Eine Reinigungsverordnung existiert derzeit jedoch nicht. Aus Sicht des Gremiums soll die Reinigungspflicht auch in der geänderten Satzung nicht mit aufgenommen werden. Dieser Tagesordnungspunkt wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut behandelt.

Änderung der Kindergartenordnung für die Kindertagesstätte „St. Michael“; Erhöhung der Elternbeiträge
In der Vergangenheit wurden die Elternbeiträge alle zwei Jahre erhöht. Die letzte Erhöhung für Kindergarten- und Schulkinder erfolgte zum September 2019, turnusmäßig hätten somit die Gebühren zum September 2021 erhöht werden sollen. Für Krippenkinder erfolgte zuletzt im Jahr 2022 eine Erhöhung (nach Einführung des Krippengeldes). Die Erhöhung ist berechtigt, da insbesondere die Aufwendungen für Löhne jährlich steigen. Nicht zu vernachlässigen sind aber auch die Aufwendungen für Ausbildung, Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Versicherungen, Verwaltungsgebühren usw. Aufgrund dessen handelt es sich eher um eine Anpassung, als um eine Erhöhung. Vorgeschlagen wurde deshalb eine prozentuale Erhöhung um 6 bis 7 %. Trotz der Erhöhung bleiben die Elternbeiträge der Kindertagesstätte „St. Michael“ in Schönberg mit die günstigsten im gesamten Landkreis. Ferner ist der vom Freistaat Bayern gezahlte Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kindergartenkind noch nicht abgezogen. Für eine Betreuung von 4 bis 5 Stunden entstehen abzüglich dieses Zuschusses somit keine Kosten. Einstimmig sprach sich das Gremium für folgende Elternbeiträge ab September 2022 aus:
Kindergartenkinder: Nutzungszeit, zzgl. 4,00 € Spielgeld
über 4 bis 5 Std.   96,00 €
über 5 bis 6 Std.   102,00 €
über 6 bis 7 Std.   119,00 €
über 7 bis 8 Std.   130,00 €
über 8 bis 9 Std.   142,00 €
über 9 bis 10 Std. 156,00 €
über 10 Std.        170,00 €
Krippenkinder: Nutzungszeit, zzgl 2,00 € bis zu 4 Std., ab 4 Std. zzgl. 4,00 € Spielgeld
über 2 bis 3 Std.   105,00 €
über 3 bis 4 Std.   117,00 €
über 4 bis 5 Std.   157,00 €
über 5 bis 6 Std.   169,00 €
über 6 bis 7 Std.   191,00 €
über 7 bis 8 Std.   208,00 €
über 8 bis 9 Std.   226,00 €
über 9 bis 10 Std. 244,00 €
über 10 Std.        267,00 €
Schulkinder: Mittagsbetreuung, zzgl. 2,00 € Spielgeld
über 1 bis 2 Std.                        47,00 €
über 2 bis 3 Std.                        53,00 €
Nachmittagsbetreuung:
1 x wöchentlich                              18,00 €
2 x wöchentlich                              36,00 €
3 x wöchentlich                              54,00 €
4 x wöchentlich                              72,00 €
5 x wöchentlich                              90,00 €.

Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden.