Bekanntmachung des Bebauungsplanes Zelger Berg, Deckblatt Nr. 4 als Satzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Zangberg hat den Bebauungsplan Zelger Berg, Deckblatt Nr. 4 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 05.09.2022 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan befindet sich im Bereich Hofmark, Zelger Berg und Waidlstraße. Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen, während der allgemeinen Dienststunden („montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 bis 18.00 Uhr“) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Die Unterlagen zu diesem Bebauungsplan können Sie auch im Internet unter www.oberbergkirchen.de/zangberg/gemeinde/bebauungsplaene/ einsehen.