Schönberg im Vorranggebiet des Regionalplanes für Windenergie

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2022

Aufstellung der Entwicklungssatzung Hofmark II;  Behandlung der bei der Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangener Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss oder Billigungsbeschluss für die erneute öffentliche Auslegung
Der Entwurf der Entwicklungssatzung Hofmark II lag vom 29.07. bis 30.08.2022 öffentlich aus und im selben Zeitraum wurde auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Mit den eingegangenen Stellungnahmen hatte sich der Gemeinderat nun in der Sitzung zu befassen:
Die Handwerkskammer hatte grundsätzlich keine Einwände, wollte aber sichergestellt wissen, dass die bestehenden gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Betrieb und Wirtschaften nicht eingeschränkt werden. Auch die Industrie- und Handelskammer brachte dies in ihrer Stellungnahme zum Ausdruck. Der Gemeindrat stellte dazu fest, dass in der Planung in Abstimmung mit der fachkundigen Stelle im Landratsamt ein ausreichender Abstand der Baufelder zur vorhandenen Schreinerei eingehalten wird und somit keine Einschränkung gegeben sei.
Die Firmen Leonet, Telekom sowie Bayernwerk wiesen auf bestehende Leitungstrassen im Planungsgebiet und auf einzuhaltende Vorschriften dazu (Schutzabstände usw.) hin. Dazu wurde im Beschluss festgehalten, dass bei den Bauarbeiten, insbesondere der geplanten Straßenverlegung, auf die Einhaltung der notwendigen Vorgaben besonders geachtet wird. Bei notwendigen Leitungsverlegungen wird man sich rechtzeitig mit dem Versorger in Verbindung setzen.
Das Landratsamt sah hinsichtlich der Entwicklungssatzung einen zu dichten Regelungsgehalt in der Satzung. Seiner Meinung nach sollte u. a. keine Regelungen hinsichtlich der Bauweise, der Grund- und Geschossflächenzahl, des Dachüberstandes, der Dachform sowie der Einfriedungen getroffen werden. Die Gemeinde hielt jedoch fest, dass für den Ortsteil eine geordnete Bebauung für die Zukunft erreicht werden soll. Dies soll durch diese detaillierten Festsetzungen sichergestellt werden. Für die Formulierung der Festsetzungen für Aufschüttungen und Abgrabungen wurde ein Änderungsvorschlag vom Landratsamt vorgebracht, dem die Gemeinde jedoch nicht folgte, da die eigene Formulierung als praktikabel erachtet wird. Gestrichen wurde jedoch aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes eine Formulierung, wonach für das Gebiet ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil festgelegt wird.
Notwendig ist für die Entwicklungssatzung auch die Schaffung einer Ausgleichsfläche durch den Antragsteller auf dessen Grundstück. Für diese Ausgleichsfläche schlug das Landratsamt eine detaillierte Beschreibung der notwendigen Pflanzungen und Pflegemaßnahmen vor. Die Gemeinde entschied aber, diese Regelungen nicht im Bebauungsplan, sondern in der dazu notwendigen Dienstbarkeit zu regeln.
Dem Formulierungsvorschlag der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt hinsichtlich der Niederschlagswasserableitung wurde gefolgt. Darin kommt deutlicher als in der ursprünglichen Formulierung zum Ausdruck, dass eine Versickerung im Planungsgebiet nicht möglich sei und im Falle, dass das Niederschlagswasser nicht großflächig abgeleitet wird, eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Mühldorf zu beantragen ist.
Die Regierung von Oberbayern bestätigte, dass der Planung grundsätzlich keine Erfordernisse der Raumordnung entgegenstehen. Es wurde jedoch darauf hingewiesen werden, dass sich das Planungsgebiet in einem wassersensiblen Bereich befindet und die Risiken durch Hochwasser soweit als möglich verringert werden sollen. Der Regionale Planungsverband Südostbayern schloss sich dieser Stellungnahmen an. Lt. Beschluss des Gemeinderates soll in der Satzung ergänzt werden, dass bei der Eingabeplanung im Bedarfsfall weitergehende Maßnahmen mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen sind.
Von den übrigen Trägern öffentlicher Belange wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.
Einstimmig hat man sich für den Erlass der Entwicklungssatzung Nr. 04 „Hofmark II“ ausgesprochen. Die Satzung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Aushang bekanntgemacht, da Dienstbarkeit und Reallast für die Ausgleichsfläche im Vorhinein notariell verbrieft werden müssen.

Termin Bürgerversammlung
Die Bürgerversammlung soll Anfang des kommenden Jahres an einem Freitag im Februar oder März stattfinden. Der genaue Termin soll vorher bei der Terminbesprechung mit den Ortsvereinen abgeklärt werden.

Energiewende; Maßnahmen zur Stromeinsparung der Gemeinde Schönberg
Durch den Verzicht auf die Christbaumbeleuchtung, der Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Siedlung Lerch von 23 Uhr bis 5 Uhr (solange das Lampensystem noch nicht auf LED umgestellt wurde), der Überprüfung der Effektivität der Gemeindegebäude und auch die Einholung eines Angebotes für die Erschließung der Flüchtlingsheime, damit diese mit Fernwärme versorgt werden können, möchte die Gemeinde Schönberg zur Stromeinsparung beitragen.

Vorranggebiet 6 für Windenergie im Energiekonzept der Region 18
Hierzu gab Bürgermeister Lantenhammer noch einige Informationen zum bestehenden Windvorranggebiet Nr. 6 im Regionalplan 18 und die erwarteten gesetzlichen Neuerungen zur Errichtung von Windenergieanlagen (Windräder). Grundsätzlich will der Bund aufgrund der Energieengpässe verstärkt Windkraftanlagen ausbauen. Dazu hat die Bundesregierung das „Wind an Land – Gesetz“ erlassen. Dieses soll den Bau von Windrädern erleichtern. Da im nördlichen Gemeindegebiet Schönberg im Bernloher Holz ein Windvorranggebiet bereits seit 2015 besteht, sind hier mögliche Neuerungen zu erwarten. Durch den Wegfall der 10H-Regelung würden diese Standorte zu privilegierten Windkraftstandorten werden. D.h., dass ein Grundstückseigentümer dort voraussichtlich die Möglichkeit hat, ein Windrad zu errichten. Nachdem die Bundesregierung Windräder von nationaler Bedeutung einstuft, wird der Bau dadurch erleichtert, da andere Interessen zurückstehen müssen. Ob und welche Regeln nun zukünftig für den Bau von Windkrafträdern gültig sind, wird die Gesetzgebung der nächsten Monate zeigen. Wie diese dann für das Bernloher Holz anzuwenden sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht gesagt werden. Es gibt bayernweit Bestrebungen, nach der nun zu erwartenden Gesetzesänderung, dass die Gemeinden den Bau von Windkrafträdern selbst in die Hand nehmen. Durch Bürgerbeteiligung und Selbstvermarktung des Stromes an die Bürger könnten dadurch die Kommunen den Mehrwert in ihrer Gemeinde behalten.