Vorausleistungsbeitrag für die Straßenerschließung im Baugebiet Binderwiese gesunken

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2022

Bauantrag
Eingangs der Gemeinderatssitzung wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines unterirdischen Hackschnitzelbunkers in Eberharting 1 behandelt. Seitens des Gremiums wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Vorstellung der aktualisierten Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung
Nach dem Bayerischen Kinderbildungsgesetz hat jede Gemeinde über den örtlichen Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder zu entscheiden. Diese Feststellung wurde zuletzt im Juni 2021 durchgeführt und ist regelmäßig zu aktualisieren. Aufgrund des Zuzuges vieler Familien nach Lohkirchen sowie dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 wurde der Bedarfsplan überarbeitet. Da die Ergebnisse der Elternbefragung, wie in früheren Bedarfsermittlungen praktiziert, nicht sehr aussagekräftig waren, der Aufwand jedoch enorm, wurde auf die schriftliche Elternbefragung verzichtet. Zur Bedarfsermittlung herangezogen wurden insbesondere die Geburtenlisten, die Kindergartenanmeldungen, Elternanfragen der Kita sowie Erfahrungswerte. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die vorhandenen Plätze im Kindergarten Lohkirchen nicht ausreichen, um den örtlichen Bedarf abzudecken. Derzeit können folgende Kinderzahlen betreut werden:
– Krippe – 1 Gruppe mit 12 Plätzen
– Kindergarten – 2 Gruppen mit insgesamt 50 Plätzen; davon bis zu 5 Plätze für Integrationskinder
– Schulkinderbetreuung – 1 Gruppe mit 30 Plätzen
Somit wurde erkannt, dass die vorhandenen Plätze nicht ausreichen werden, um den zukünftigen Bedarf abzudecken. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Öffnungszeiten der Einrichtung derzeit ausreichen und bei ausreichendem Bedarf erweitert werden können. Täglich wechselnde Betreuungszeiten können gebucht werden. Ein warmes Mittagessen wird derzeit nicht angeboten. Ferner besteht jedoch eine Hausaufgabenbetreuung für Schulkinder. Alternative Pädagogiken (z.B. Montessori, Waldorf) können in naheliegenden Einrichtungen wahr genommen werden.

Bauliche Erweiterungen der Kindertagesstätte Lohkirchen; Vorentwurfsplanung und Stellung eines Zuwendungsantrage
Der Zuwendungsantrag für die bauliche Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen sollte zeitnah eingereicht werden, da die Regierung von Oberbayern bereits Unbedenklichkeitsbescheinigungen erteilt, obwohl das zugehörige Förderprogramm noch gar nicht erlassen wurde. Nachdem die Mittel im Windhundverfahren vergeben werden, besteht die Gefahr, dass die Mittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm sehr schnell verplant sein werden. Der zuständige Architekt, Herr Bichler, der dieser Sitzung beiwohnte, erläuterte die aktuellen Planungen ausführlich. Diese wurden mit der Verwaltung, dem Kita-Personal und dem Jugendamt abgestimmt. Glücklicherweise wäre diese Variante sehr kostengünstig, da das Bestandsgebäude kaum verändert werden würde. Die aktuelle Planung hat ein Volumen von 2.064,11 m², die Kostenschätzung liegt bei 2,07 Mio. Euro zuzüglich 5 % Aufschlag, somit rund 2,2 Mio Euro brutto incl. Nebenkosten und Möblierung, jedoch ohne die Gestaltung der Außenanlagen. In anschließender Besprechung wurde klar, dass zwischen dem Neubau und Dorfstadl lediglich ein Fußweg und keine Durchfahrtsmöglichkeit für PKW errichtet werden soll. Einstimmig wurde beschlossen, dass die Gemeinde Lohkirchen die Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen um eine Kindergartengruppe und eine Hortgruppe auf Grundlage der aktuellen Planung des Architekten Gerhard Bichler beabsichtigt. Die weiteren Planungen sollen mit der Kita-Leitung und dem Jugendamt abgestimmt werden. Ziel ist es, zeitnah einen Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern zu stellen. Ein vorzeitiger Baubeginn ist für den 01.03.2023 zu beantragen.

Baugebiet Binderwiese – Binderweg; Neufestsetzung des Vorausleistungsbeitrages für die Straßenerschließung
Im März des vergangenen Jahres wurde der Vorausleistungssatz für die Erschließungsanlage im Baugebiet Binderwiese auf 24,00 Euro je m² anrechenbarer Grundstücksfläche festgesetzt. Grundlage der Kalkulation war unter anderem das Leistungsverzeichnis der Tiefbaufirma. Tatsächlich waren allein die Baukosten um rund 24.000 Euro günstiger, als nach dem Leistungsverzeichnis. Nach der aktuellen Kalkulation errechnet sich ein Beitragssatz von 22,62 Euro je m², also weniger als der derzeit festgesetzte Vorausleistungsbeitragssatz. Dies könnte nach Fertigstellung der Erschließungsanlage zu Problemen führen, wenn zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel erfolgen würden. Denn die zu viel gezahlten Vorausleistungen müssten demjenigen zurückgezahlt werden, der diese tatsächlich geleistet hat, nicht dem neuen Eigentümer. Sinnvoll erscheint es deshalb, jetzt einen niedrigeren Vorausleistungsbeitragssatz festzusetzen, vorgeschlagen werden 21,00 Euro je m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Die demnach zu viel gezahlten Vorausleistungen werden an die Eigentümer zurückgezahlt,
Seitens des Gemeinderates bestand Einigkeit darüber, dass der Vorausleistungsbeitragssatz für die Erschließungsanlage im Baugebiet Binderwiese auf einen Erschließungsbeitrag in Höhe von 21,00 Euro je m² anrechenbarer Grundstücksfläche festgesetzt werden soll. Die Eigentümer erhalten somit einen Vorleistungsbeitragssatz von 3,00 Euro je m² anrechenbarer Grundstücksfläche zurück.

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 5; Aufstellungsbeschluss
Um Baurecht für die Errichtung von Schüttgutboxen am Bauhof in der Lukasöder Straße zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes nötig. Die Gemeinde Lohkirchen beabsichtigt, den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 6 zu ändern. Eine Änderung anhand der Erweiterung und eine Änderung des Mischgebietes an der nordöstlichen Lukasöder Straße auf der Flur-Nr. 31/6, Gemarkung Lohkirchen sollen vorgenommen werden.
Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Nach Erstellung des Planungsentwurfes wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung, öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Schmiedleiten III; Aufstellungsbeschluss
Für den Bau der Schüttgutboxen am gemeindlichen Bauhof ist eine Änderung und eine Erweiterung des Bebauungsplanes Schmiedleiten III erforderlich. Zudem ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Gemeinden haben die Bauleitpläne dann aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch. Ein derartiger Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. Die Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen eine Anpassung vornehmen. Von Seiten des Gemeinderates wurde die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 014, Schmiedleiten III durch Deckblatt Nr. 1 beschlossen. Dabei handel es sich um den gleichen Lageplan wie zu vorhergehendem Tagesordnungspunkt.
Durch diese Planung werden Änderungen hinsichtlich der Erweiterung des Mischgebietes im Nordosten der Lukasöder Straße und bisherigen Baugrenzen im Mischgebiet vorgenommen. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planungsentwurfes wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Maßnahmen zur Stromeinsparung der Gemeinde Lohkirchen
Dieses Thema wurde bereits in den anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen hinsichtlich der Weihnachtsbeleuchtung und dem Abschalten der Straßenbeleuchtung angesprochen. Das Abschalten der Straßenbeleuchtung wäre vor allem in den Wohngebieten möglich, dies ist jedoch auch mit Aufwand im vierstelligen Kostenbereich verbunden, weil die Schaltstellen hierzu umgebaut werden müssten und jede abgeschaltete Leuchte mit einem Reflektorband versehen werden müsste. Nachdem die Straßenbeleuchtung bereits komplett auf LED umgerüstet wurde, dürfte sich dieser Aufwand nicht lohnen. Ferner soll auch für den Christbaum eine LED-Lichterkette besorgt werden. Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung soll dafür abgeklärt werden, wie viel Strom die Straßenbeleuchtung tatsächlich verbraucht und wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Umrüstung ausfallen.

Strombezug für kommunale Liegenschaften ab 01.01.2023
Bei der von der Kubus GmbH durchgeführten Bündelausschreibung für Strom hat die Gemeinde Lohkirchen sowie auch die anderen Mitgliedsgemeinden kein Angebot erhalten. Die bestehenden Verträge mit den Stadtwerken Burg laufen jedoch zum 31.12.2022 aus. Gelingt es nicht, bis zum Jahresende einen neuen Stromanbieter zu finden, fällt die Gemeinde in die Grund- bzw. Ersatzversorgung. Allerdings sichert diese die Stromversorgung nur für drei Monate. Daher muss die Gemeinde versuchen einen neuen Stromlieferanten bis dahin finden. Wenn es gelingt, einen Anbieter zu finden, der zu tragbaren Konditionen die Stromversorgung anbietet, dann sollte die Gemeinde schnell reagieren, da die Preise meist nur tagesgültig sind. Es empfiehlt sich daher, nicht erst die nächste Gemeinderatssitzung abzuwarten, sondern den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, nach Angebotseinholung sofort eine Entscheidung treffen zu dürfen. Der Vorsitzende informierte, dass die Abgabe eines Angebotes für kommenden Donnerstag angekündigt wurde. Über dieses Angebot muss innerhalb einer Stunde entschieden werden. Mit Preisen in Höhe von mindestens 0,60 Euro brutto ist zu rechnen. Einstimmig wurde der Beauftragung und Ermächtigung des ersten Bürgermeisters, nach Einholung von Angeboten für die Lieferung von Strom für die kommunalen Liegenschaften für den Zeitraum 01.01.23 bis 31.12.23 den Auftrag zu erteilen zugestimmt.

Informationen zur Energiebilanz des Landkreises
Hierzu wurde der im Auftrag des Landkreises Mühldorf a. Inn erstellte Energie- und Treibhausgasbericht für die Gemeinde Lohkirchen erläutert. Aus Sicht des Gemeinderatsmitgliedes Reinhard Retzer sind die Zahlen der Wärme-Energieträger nur schwer nachvollziehbar. Auch der zweiter Bürgermeister Martin Gruber bemängelte, dass dieser Bericht keinen Verbesserungsvorschlag beinhaltet.