Ausbau der Fernwärmeversorgung schreitet voran

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 02.11.2022

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit acht Wohnungen; Vorstellung des Werkplanentwurfes für die Garagen
Zuerst erläuterte der Vorsitzende Alfred Lantenhammer den Werkplanentwurf für die Garagen vom Architekten Andreas Maier. Änderungen wurden hinsichtlich der Wände und Decken in Brettsperrholz, der Garagentore als Sektionaltore mit einer Breite von 2,60 m und einer Höhe von 2,50 m und der Ausführung aller Blechteile in Uginox vorgenommen. Das überarbeitete Leistungsverzeichnis soll in der kommenden Gemeinderatssitzung vorgestellt werden. Die Ausschreibungen für dieses Projekt sollen in den Monaten Dezember und Januar erfolgen und als Ausführungszeitpunkt wurde März 2022 ins Auge gefasst.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit acht Wohnungen; Sachstandsbericht
Bürgermeister Lantenhammer stellte einen kurzen Sachstandsbericht zum Fortgang der Arbeiten beim Neubau des Feuerwehrhauses vor. Aufgrund wiederholter Verzögerungen seitens der Baufirmen verschieben sich die Termine im Bauzeitenplan. Grund hierfür sind die Verzögerungen durch Vorgewerke und der Fachkräftemangel bei den Baufirmen, die trotz allem eine hervorragende Arbeit leisten. Derzeit führen die Trockenbauer die Restarbeiten im Dachgeschoss und im Keller des Feuerwehrbereiches aus. Die Maler befinden sich gerade an den Arbeiten im Feuerwehrbereich und im Keller, das erste und zweite Obergeschoss wurde bereits fertiggestellt. Auch die Fliesenleger konnten bereits in  allen Wohnungen die Arbeiten abschließen, jedoch können die Arbeiten auf den Balkonen aufgrund der Jahreszeit in diesem Jahr nicht mehr fertig gestellt werden. Das ganze verzögert sich bis ca. April 2023. Des Weiteren müssen auch noch das Treppenhaus und die Restarbeiten im Keller vollzogen werden. In den kommenden Wochen sollen die Böden in den Wohnungen verlegt und Ende November die Innentüren durch die Firma Huber montiert werden. Ferner wird auch das Gewerk Elektro durch die Firma Maier ausgeführt. Für die Wohnungen wurden die Stromzähler bei der Bayernwerk AG bereits beantragt, diese werden bis zur Wohnungsübergabe durch die Gemeinde betrieben. Umgehend wird auch der Telefon- und Internetanschluss des gemeindlichen Bereiches beantragt, damit der Aufzug in Betrieb genommen werden kann. Der Fernwärmeanschluss ist bereits erfolgt, die Fernwärme soll noch in der KW 44 in Betrieb genommen werden. Hierzu muss noch die Wärmeübergabestation durch die Fa. Kiefinger montiert werden, damit das Gebäude beheizt werden kann. Aufgrund der vielen Handwerker, die zurzeit anwesend sind, ist es nicht möglich, die Erdarbeiten für die Außenanlagen durchzuführen. Dadurch verzögert sich die Gestaltung der Außenanlagen auf Februar – April 2023. Auch die Garagen werden erst in den Monaten März oder April fertiggestellt. Schlussendlich kam man zu der Entscheidung, dass die Wohnungen erst ab 01.05.2023 bezugsfertig sein werden.

Strombezug für kommunale Liegenschaften ab 01.01.2023
Die Gemeinde hat bei der von der Kubus GmbH durchgeführten Bündelausschreibung für Strom kein Angebot erhalten. Die bestehenden Verträge mit den Stadtwerken Burg laufen aber zum Ende des Jahres 2022 aus. Gelingt es nicht, bis zum Jahresende einen neuen Stromanbieter zu finden, fällt die Gemeinde in die Grund- bzw. Ersatzversorgung. Da dadurch die Stromversorgung nur für drei Monate garantiert wird, muss die Gemeinde versuchen einen neuen Stromanbieter zu finden. Wenn es gelingt, einen neuen Anbieter zu finden, der zu tragbaren Konditionen die Stromversorgung anbietet, dann sollte die Gemeinde schnell reagieren, da die Preise meist nur tagesgültig sind. Es empfiehlt sich daher, nicht erst die nächste Gemeinderatssitzung abzuwarten, sondern den Ersten Bürgermeister dazu zu ermächtigen, nach Angebotseinholung sofort eine Entscheidung treffen zu dürfen. Ohne Gegenstimme wurde der Beauftragung und Ermächtigung des 1. Bürgermeisters Alfred Lantenhammer, nach Einholung von Angeboten für den Auftrag der Stromlieferung für kommunale Liegenschaften für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 zugestimmt.

Maßnahmen zur Stromeinsparung der Gemeinde Schönberg;
Straßenbeleuchtung
Bei einem Gespräch mit Herr Grinner von Bayernwerk Landshut stellte sich heraus, dass die Abschaltung der Straßenbeleuchtung im Zeitraum von 23 Uhr bis 5 Uhr nicht möglich ist. Die drei Zeiträume 1 Uhr bis 5 Uhr, 22 Uhr bis 5 Uhr oder 21 Uhr bis 6 Uhr wären möglich. Hierfür müssten fünf Schalteinheiten kostenpflichtig umgebaut und an jeder der 40 Leuchten nach der Straßenverkehrsordnung ein Reflektorband angebracht werden. Die bereits bestellten LED-Leuchten werden voraussichtlich noch im November geliefert. Für die Montage dieser LED-Leuchten werden ca. 2 Tage eingeplant, dass bedeutet eine Umrüstung ist bis zum Ende des Jahres 2022 realistisch. Es würde sich daher anbieten, auf einen Umbau der jetzigen Straßenbeleuchtung zu verzichten, nachdem diese ohnehin zeitnah auf LED umgestellt wird. Die neuen Leuchten haben nur mehr eine Leistung von 27 und 14 Watt. Des Weiteren ist eine Nachtabsenkung um 50 % möglich. Das Gremium hat entschieden, dass zunächst abgewartet werden soll, bis alle Leuchten auf LED umgerüstet sind. Bei dem jetzt geplanten Umbau soll eine Nachtabsenkung von 50 % umgesetzt werden. Nach Abschluss der Umrüstung soll dem Gemeinderat eine Auflistung aller Brennstellen mit dem Stromverbrauch sowie der Möglichkeit einer Absenkung vorgelegt werden. Anschließend wird erneut über die Abschaltung beraten.

Maßnahmen zur Stromeinsparung der Gemeinde Schönberg; Sonstige Maßnahmen
Durch einen Gemeindebürger wurde angeregt noch einmal die Entscheidung über die Beleuchtung des Christbaumes zu überdenken. Seitens der Kindertagesstätte wurde angeboten, den Baum zu schmücken. Mit fünf Gegenstimmen hat man sich nun doch für die Beleuchtung des Christbaumes im Zeitraum von 17 Uhr bis 22 Uhr und 5 Uhr bis 8 Uhr ausgesprochen.

Erlass einer Satzung für die öffentliche Fernwärmeversorgungseinrichtung der Gemeinde Schönberg (Fernwärmeabgabesatzung – FAS)
Der Entwurf der Satzung basiert auf dem Vorschlag des Rechtsanwaltes Dr. Peiffer und dem Gemeinderatsbeschluss vom 06.07.2022. Im Nachgang gab es noch weitere Gespräche zwischen dem Bürgermeister Lantenhammer und dem Büro Dr. Peiffer. Der finale Entwurf berücksichtigt die von Hrn. Dr. Peiffer vorgeschlagenen und von Bürgermeister Lantenhammer vorgenommenen Änderungen. Einstimmig wurde dem Erlass der Satzung für die öffentliche Fernwärmeversorgungseinrichtung der Gemeinde Schönberg (Fernwärmeabgabensatzung – FAS) zugestimmt.

Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Fernwärmeversorgungseinrichtung der Gemeinde Schönberg (BGS-FAS)
Auch hier wurde ohne Gegenstimme der Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Fernwärmeabgabesatzung der Gemeinde Schönberg befürwortet.

Festlegen der Technischen Anschlussbedingungen für die öffentliche Fernwärmeversorgungseinrichtung der Gemeinde Schönberg
Von Seiten des Gemeinderates wurde die Verwaltung beauftragt, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) nach der Fernwärmeabgabesatzung zu erstellen. Folgende Punkte sollen bei den Anschlussbedingungen mit aufgenommen werden: ein Pufferspeicher mit mindestens 1.000 l; ein vorgegebenes Schaltschema als Teil der Technischen Anschlussbedingungen; Grundsätzlich ist der Vorlauf in den oberen Bereich des Puffers zu führen und der Rücklauf muss aus dem unteren Bereich des Puffers entnommen werden; ein Hydraulischer Abgleich ist erforderlich; die maximale Rücklauftemperatur bei Gebäuden mit Heizkörpern mindestens 50°; maximale Rücklauftemperatur bei Gebäuden mit Fußbodenheizung mindestens 40°; alle Anlagenteile, die ohne Druckminderung und –absicherung vom primären Heizwasser durchflossen werden, sind nach PN 16 auszulegen und müssen für eine max. zulässige Temperatur von 95° abgenommen sein; bei einer Außentemperatur (AT) von weniger als -5° wird eine Vorlauftemperatur von mindestens 75° bis maximal 95° gewährleistet, bei einer Außentemperatur von mehr als +6° wird eine Vorlauftemperatur von mindestens 70° garantiert, bei einer Außentemperatur zwischen -5° bis +6° wird eine Vorlaufleistung von 75° – 70° angeboten.

Entschlammung des Hanginger Weihers; Richtlinien der LfL (Landesanstalt für Landwirtschaft)
Das Gremium sprach sich für das Abfischen und Ablassen des Hanginger Weihers noch vor Beginn der Frostperiode aus. Nach dem Ablassen soll über die Entschlammungsmöglichkeiten entschieden werden.