Ortsrechtssammlung der Gemeinde Oberbergkirchen
Das Recht einer Gemeinde, Satzungen und Verordnungen zu erlassen, ist Ausdruck seines Selbstverwaltungsrechtes. Sie ähneln Gesetzen, die auf örtlicher Ebene gelten, weshalb der Gemeinderat gern als “Gemeindeparlament” bezeichnet wird.
Abwasserabgabensatzung – regelt die Erhebung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Satzung zur Regelung der Abstandsflächen
Ehrenordnung – regelt, wann die Gemeinde Ehrungen ausspricht
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung – setzt Beiträge und Gebühren fest
Entwässerungssatzung – regelt Rechte und Pflichten der gemeindlichen Kanalisation
Erschließungsbeitragssatzung – regelt die Erhebung von Beiträgen für die Neuherstellung einer Erschließungsstraße
Feuerwehrsatzung – regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr
Feuerwehrgebührensatzung – regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr
Gebührensatzung für Obdachlosenunterkünfte
Gemeindeverfassungsrecht – Sie ist die “Verfassung” des Gemeinderates
Geschäftsordnung – sie regelt den Geschäftsgang des Gemeinderates und die Zuständigkeiten Gemeinderat – Bürgermeister – Ausschüsse
Hausnummerierungssatzung – schreibt die Anbringung von Hausnummernschildern vor und regelt die Nummerierung
Hundesteuersatzung – regelt Festsetzung und Höhe der Hundesteuer
Kostensatzung und Komm. Kostenverzeichnis – setzt Gebühren für Amtshandlungen im eigenen und übertragenen Wirkungskreis fest (auf VG-Ebene)
Straßenreinigungsverordnung – begründet Räum- und Streupflicht und die Straßenreinigungspflicht
Wasserabgabesatzung – regelt Rechte u. Pflichten zur Benützung der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung – setzt Beiträge u. Gebühren fest