Kommunales Förderprogramm (Städtebauförderung)

Das Kommunale Förderprogramm für die Anwendung privater Bauherrn im Zuge von Anpas‐
sungs‐ und Sanierungsmaßnahmen stellt einen wichtigen Baustein zur Belebung und Stär‐
kung der Ortskerne dar.
Um das aufgelegte Förderprogramm mit zusätzlicher Unterstützung aus Mitteln der Städte‐
bauförderung bestmöglich anwenden zu können, wurde eine Gestaltungsfibel mit umfas‐
senden Informationen zu den in Frage kommenden Fördermaßnahmen und Rahmenbedin‐
gungen erstellt.
Durch das Kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städ‐
tebauförderung und dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Anteil gewährt. Das
Programm soll einen Anreiz für Haus‐ und Grundstückseigentümer im Sanierungs‐ oder För‐
dergebiet bieten, Sanierungsmaßnahmen entsprechend den in der Gestaltungsfibel aufge‐
zeigten Empfehlungen durchzuführen.
Zu beachten ist, dass eine Förderung nur in einem Sanierungs‐ oder Fördergebiet möglich ist.

Förderfähige Maßnahmen

Das Kommunale Förderprogramm sieht zwei Förderschwerpunkte vor:

1)  Gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von bestehenden Gebäuden
und Hofräumen, die auch für das Ortsbild von Bedeutung sind:
Maßnahmen zur Erhaltung und gestalterischen Verbesserung der Bestandsgebäude ins‐
besondere mit ortsbildprägendem Charakter; dies betrifft vorrangig Maßnahmen an Fas‐
saden (mit Dachunterseiten) und Fenstern.
Maßnahmen zur Gestaltung von Hofräumen und Freiflächen mit öffentlicher Wirkung,
wie z.B. Begrünung und Entsiegelung, Pflasterungen und Einfriedungen.

2)  Stärkung von barrerierefreien Alltagsfunktionen mit dem Schwerpunkt auf die Verbesse‐
rung von möglichst barrierefreien Zugänglichkeiten:
Maßnahmen zur Verbesserung barrierefreier Zugänglichkeiten von der Grundstücksgren‐
ze (öffentlich‐privat) bis zur Haustüre. Dies umfasst die Wege,  Vorflächen,  direkten  Zu‐
gangsbereiche sowie Ausstattungselemente (Handläufe etc.).
Maßnahmen zur Anpassung von Haustüren und Vorbauten etc., sofern diese zur Schaf‐
fung einer barrierefreien Zugänglichkeit dienen; z.B. Angleichung von Niveauunterschie‐
den oder Hauseingangsbreiten.
Beispiel für Gestaltungsmaßnahmen Beispiel für barrierefreien Eingang

Konkrete Anforderungen können Sie der Gestaltungsfibel entnehmen.

Rahmenbedingungen

Wie sieht die Förderhöhe aus?
Die maximale Höhe der Förderung beträgt 30% der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt (Grundstück oder wirtschaftliche Einheit), jedoch:
‐ für Maßnahmen im Rahmen der Erhaltung oder Verbesserung des Ortsbildes höchs‐
tens 7.500,‐ Euro,
‐ für Maßnahmen zu Stärkung von barrerierefreien Alltagsfunktionen höchstens
5.000,‐ Euro.
Gefördert  werden  Maßnahmen  ab  einem  zuschussfähigen  Aufwand  von 2.500,‐Euro.
Darunter liegende Gesamtkosten sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Wie erfolgt der Einstieg?
Hat ein Bauwilliger die Absicht, Zuschüsse nach dem kommunalen Förderprogramm in An‐
spruch zu nehmen sind folgende Schritte zu beachten:
Wenn Sie Interesse an den Fördermöglichkeiten des kommunalen Förderprogrammes ha‐
ben, sollten Sie sich zunächst die Gestaltungsfibel „zu Gemüte führen“ und sich zu den
Fördermaßnahmen und Rahmenbedingungen informieren.
Auf der Website und in der Gestaltungsfibel finden Sie u.a. eine Information darüber, in‐
wieweit Ihre Immobilie in einem der betreffenden Sanierungsgebiete liegt.
Sofern ihre vorgesehenen Maßnahmen die wesentlichen Voraussetzungen erfüllt, können
Sie sich mit der VG‐Geschäftsstelle in Verbindung setzen und sich über die weiteren
Schritte (u.a. Vereinbarung eines Beratungstermins) informieren.

Ansprechpartner: Herr Obermaier, Tel.: 08637 9884-18

Gemeinde Oberbergkirchen
Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen
Tel.: 08637/9884‐0
Fax: 08637/9884‐10
poststelle@vgem‐
oberbergkirchen.bayern.de

Kontaktformular
Sofern Sie die generellen Anforderungen überprüft haben, steht für die Inanspruchnahme
einer Beratung folgendes Kontaktformular zur Verfügung:

Kontaktformular

Das ausgefüllte Kontaktformular bitte per Mail an folgende Mail‐Adresse senden:
poststelle@vgem‐oberbergkirchen.bayern.de

Abschreibungsmöglichkeiten (Städtebauförderung)

Steuerliche Vergünstigungen für Baumaßnahmen im Rahmen des Einkommensteuergeset‐
zes (EStG)

Neben einer Bezuschuss von Maßnahmen über das kommunale Förderprogramm können für
Baumaßnahmen an Gebäuden in den dargestellten Sanierungsgebieten erhöhte Abschrei‐
bungen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht werden.
Nach § 7h EStG können Maßnahmen an Gebäuden zur Erzielung von Einkünften (z. B.
vermietete Gebäude) gefördert werden. Modernisierungs‐ und Instandsetzungsmaßnah‐
men können bis zu 9 % im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren sowie bis zu
7 % in den folgenden 4 Jahren abgesetzt werden.
Nach § 10f EStG können auch Maßnahmen an Gebäuden, die zu eigenen Wohnzwecken
genutzt werden, gefördert werden. Modernisierungs‐ und Instandsetzungsmaßnahmen
können im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen und in den folgenden 9 Jahren in Höhe
von 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden.
Um die erhöhte Abschreibung in Anspruch nehmen zu können, sind insbesondere zwei Punk‐
te zu berücksichtigen:
Vor Beginn der Maßnahme/n muss eine Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der
Gemeinde zur Durchführung der Modernisierungs‐ und Instandsetzungsmaßnahmen ab‐
geschlossen sein.
Nach Fertigstellung der Maßnahme/n muss eine Bescheinigung der Gemeinde für die er‐
folgte Durchführung der Maßnahme/n gegenüber dem Finanzamt eingeholt werden.

Hier können Sie die Gestaltungsfibel herunterladen