Grillsaison und Arbeiten im Freien

Die Grillsaison ist in vollem Gange, Tische und Stühle wurden wieder ausgepackt und für gemütliche Stunden im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon aufgestellt.
Wie immer gilt es, auf unsere Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Vor allem ab 22.00 Uhr ist die Lautstärke so zu drosseln, dass andere sich dadurch nicht gestört fühlen. Sie haben trotzdem eine schöne Feier und der Nachbar findet seinen Schlaf.
Wir sind auch davon überzeugt, dass dem Verständnis entgegengebracht wird.

Auch am Haus und im Garten wird jetzt wieder viel gearbeitet. Zum Einsatz kommen u. a. auch Kreissägen, Rasenmäher und Motorsägen. Um Nachbarstreitigkeiten gleich von vorn herein zu vermeiden, kommt es auf gegenseitige Rücksichtnahme an. Denn beim Lärm des Nachbarn handelt es sich im Gegensatz zum Autolärm um eine beeinflussbare Größe.
Wann darf ich eigentlich mein Gerät benutzen, ab wann darf ich sie nicht mehr betreiben?
• Rasenmäher dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. S. g. lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden.
• Auch Heckenscheren, tragbare Motorkettensägen, Beton- und Mörtelmischer, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Schredder/Zerkleinerer (s. g. Häcksler), Vertikutierer dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 und 7.00 Uhr betrieben werden.
• Grastrimmer/Graskantenschneider (diese werden mit Verbrennungsmotor betrieben), Laubbläser, Laubsammler, Freischneider dürfen, wenn sie ein EG-Umweltzeichen haben, nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 und 7.00 Uhr betrieben werden und wenn sie kein EG-Umweltzeichen besitzen, nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden.

Das sind alles Dinge, die unmittelbar zu beeinflussen sind und letztendlich vom guten Willen und vom Verständnis für den anderen abhängen, ob sie noch tolerierbar sind oder nicht.
Gesetzliche Regelungen nützen wenig, wenn Unver¬ständnis und auch Rechthaberei Motive des Handels sind. Das Sicherste, das Effizienteste und das im Interesse einer guten nachbarschaftlichen Beziehung Sinnvollste ist wohl das miteinander Reden. Rücksichtslosigkeit und Egoismus finden dort keinen fruchtbaren Boden, wo man miteinander spricht. Im Gegensatz dazu wird überall dort eine gewisse Spannung entstehen, wo ein Rechtsanspruch mit Hilfe Dritter (Gerichte oder Polizei) erzwungen wird.