Automotor ohne Fortbewegung laufen zu lassen ist verboten
Es erscheint doch so praktisch und bequem: Man lässt im Winter den Motor im Stand des häufig zugeeisten oder zugeschneiten Auto´s schon mal laufen und kann drinnen gemütlich noch eine Tasse Kaffee trinken oder eine Zigarette rauchen. Währenddessen hofft man, dass die Scheiben des PKW´s ganz einfach von Eis und Schnee befreit werden.
Viele sind sich offensichtlich nicht bewusst, dass dieses Handeln verboten ist (§ 30 STVO) und als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Dass nebenbei auch unnötige Abgase in die Luft frei gesetzt und auch die Umgebung vom Motorenlärm belästigt wird, sollte jedoch jedem einleuchten.
Ferner steigt durch das Warmlaufenlassen des Motors im Stand der Spritverbrauch und auch der Motorverschleiß erhöht sich. Jeder Autofahrer sollte diese negativen Auswirkungen kennen und daher auf das Warmlaufenlassen des Motors verzichten, das ohnehin verboten ist.
Wir appelieren hier an die Vernunft aller PKW-Nutzer zu einem ordnungsgemäßen und rücksichtsvollen Handeln.