Schnee von Garageneinfahrt gehört nicht auf die Straße
Einen ersten Vorgeschmack auf den Winter haben wir bereits erhalten und lange wird es vermutlich nicht mehr dauern, bis weitere Schneeflocken vom Himmel fallen.
Über die weiße Pracht freuen sich in erster Linie die Kinder, nicht so sehr dagegen die Hausbesitzer. Dann ist wieder Schneeräumen angesagt! Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Schnee von Garageneinfahrten und bei beengten Straßenverhältnissen auch der Schnee des Gehweges auf den Grundstücken der Anwohner zu lagern ist. Bei anhaltender Kälte und immer wieder nachkommendem Schnee kommt es durchaus vor, dass am Straßenrand bereits größere Massen Schnee über längere Zeit vom Räumen der Straße lagern. Kommt dann noch etwas von den Garageneinfahrten oder den Gehwegen hinzu, fällt immer wieder Schnee auf die Straße zurück, was Probleme beim Befahren der Straße mit sich bringen kann.
Wir appellieren an die Vernunft der Hausbesitzer und bitten diese, die erwähnten Schneemassen auf dem eigenen Grundstück zu lagern.
Ferner bitten wir um das Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen, die unter Schneelast drohen auf den Gehweg oder in die Straße hineinzuragen.
Damit die Gemeinde auch die Straßen und Gehwege räumen und streuen kann, ist es unbedingt notwendig, die Fahrzeuge möglichst auf dem eigenen Grundstück zu parken. Ein parkendes KfZ auf Straßen oder gar Wendehammer behindert den Winterdienst ungemein.