Volksbegehren 2021

Das bayerische Innenministerium hat ein Volksbegehren zur Abberufung des Landtages zugelassen.

Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren zur Abberufung des Landtages beginnt am 14. Oktober 2021 und endet zwei Wochen später am 27. Oktober 2021.

Wer die Abberufung des Landtages unterstützen will, muss sich in diesem Zeitraum in Listen eintragen, die in den Rathäusern ausliegen.

Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheins für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags