Kommunalwahl 2020

Am Sonntag, den 15. März 2020 ist es wieder soweit! An diesem Tag werden in unseren vier Mitgliedsgemeinden jeweils der erste Bürgermeister und der Gemeinderat neu gewählt. Außerdem findet auch zugleich die Landrats- und die Kreistagswahl statt.
Im Folgenden werden die einzelnen Bewerber für die Bürgermeister- bzw. Gemeinderats-“Ämter“ in den jeweiligen Gemeinden bekanntgemacht. Bezüglich der Landrats- und Kreistagskandidaten dürfen wir auf die Bekanntmachungen an den gemeindlichen Anschlagtafeln und auf die Veröffentlichungen in der Tageszeitung sowie auf unserer Homepage (www.oberbergkirchen.de) verweisen.
1. Vorbemerkungen für die Bürgermeisterwahl:
In den Gemeinden Lohkirchen, Oberbergkirchen, Schönberg und Zangberg werden Sie auf dem Stimmzettel jeweils nur einen Kandidaten vorfinden. Sie können entweder den vorgeschlagenen Bewerber ankreuzen oder eine andere wählbare Person handschriftlich eintragen.
2. Vorbemerkungen für die Gemeinderatswahl:
Die Zahl der Stimmen, die der Wähler bzw. die Wählerin vergeben darf, steht ganz oben auf dem Stimmzettel (gilt genauso für die Kreistagswahl). Diese Zahl richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Bei Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern kann die Zahl der Bewerber bis auf das Doppelte der Mandate erhöht werden. Die maßgebende Stimmenzahl ist auf dem Stimmzettel angegeben.
In der Gemeinden Lohkirchen hat jeder Wähler und jede Wählerin 16 Stimmen.
In den Gemeinden Oberbergkirchen und Zangberg hat jeder Wähler und jede Wählerin 24 Stimmen. In der Gemeinde Schönberg hat jeder Wähler und jede Wählerin 21 Stimmen.
Für alle Gemeinden gilt: Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.
3. Hauptfehlerquellen für die Ungültigkeit der Stimmzettel:
Bitte vermeiden Sie folgende häufige Fehler, die zu ungültigen Stimmabgaben führen:
– leer abgegebener Stimmzettel
– bloße Streichungen ohne positive Kennzeichnung
– vollständig durchgestrichener Stimmzettel
– Stimmvergabe durch Kopflistenkreuz für mehrere Wahlvorschläge (ohne gleichzeitige Einzelstimmvergabe)
– Überschreitung der zulässigen Gesamtstimmenzahl bei Einzelstimmvergabe (keine Heilung möglich!!)
– unzulässige Zusätze, Vorbehalte oder besondere Merkmale
4. Wahlmöglichkeiten für Gemeinderats- und Kreistagsstimmzettel:
a) Annahme eines Wahlvorschlags im Ganzen (Listenkreuz)
Sie können einen Wahlvorschlag ankreuzen, ohne bestimmte Personen auszuwählen; damit vergeben Sie so viele Stimmen, wie die Liste Namen umfasst.
b) Bis zu drei Stimmen für eine Person (Kumulieren)
Sie können die Chancen einzelner Personen, ein Mandat zu erringen, durch Häufeln (=Kumulieren) vergrößern: Sie können diesen Personen bis zu drei Stimmen geben. Achtung !! Die Gesamtstimmenzahl darf aber insgesamt nicht überschritten werden.
c) Wahl von Personen in verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren)
Sie können Ihre Stimmen Personen auf verschiedenen Wahlvorschlägen geben (=Panaschieren). Sie brauchen sich nicht auf Personen einer Partei oder einer Wählergruppe zu beschränken.
d) Verbindung von Listenkreuz und Einzelstimmvergabe
Sie können auch die Einzelstimmvergabe, auch Kumulieren und Panaschieren, mit einem Listenkreuz verbinden. Es gilt der Grundsatz: Einzelstimmvergabe geht vor Listenkreuz.
Diese Möglichkeit ist dann sinnvoll, damit keine Stimme verloren geht, sofern Sie durch Einzelstimmvergabe nicht alle Stimmen vergeben haben.
Wir hoffen, Ihnen hiermit ein paar Hilfestellungen für die bevorstehende Wahl geben zu können. Außerdem weisen wir auf die Bekanntmachungen an den gemeindlichen Anschlagtafeln und auf unserer Homepage hin.