Bauleitpläne der Gemeinde Schönberg

Bauleitplanung.bayern.de

Die Bauleitpläne der Gemeinde Schönberg mit den zugehörigen Geltungsbereichen sind auch im Server der Vermessungsverwaltung abrufbar unter www.bauleitplanung.bayern.de.

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 3

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönberg ist am 31.05.1988 in Kraft getreten. Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet und regelt die baurechtlich zulässigen Nutzungen. Er wurde mit Deckblatt Nr. 3 geändert. Das Deckblatt ist am 25.03.2004 in Kraft getreten. Änderungen sind erfolgt in den Ortsteilen Eschlbach, Gauling, Hanging und Steng.

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 3

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 4

Der Flächennutzungsplan wurde mit Deckblatt Nr. 4 geändert. Das Deckblatt ist am 23.12.2004 in Kraft getreten. Änderungen sind erfolgt im Bereich des Baugebietes “Bondl-Feld” südlich des Ortes Schönberg

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 4

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 5

Der Flächennutzungsplan wurde mit Deckblatt Nr. 5 geändert. Das Deckblatt ist am 17.02.2016 in Kraft getreten.

Flächennutzungsplan Entwurf 13.10.2015 westlicher Teil

Flächennutzungsplan Entwurf 13.10.2015 östlicher Teil

Flächennutzungsplan Entwurf 13.10.2015 Begründung und Umweltbericht

Denkmalliste

Entwicklungskonzept

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 6

Der Flächennutzungsplan soll mit Deckblatt Nr. 6 geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 03.06.2020 gefasst.

Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6, Planteil

Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 6, Begründung und Umweltbericht

Änderung des Flächennutzungsplanes, Deckblatt Nr. 6 – Bekanntmachung

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 7

Der Flächennutzungsplan soll mit Deckblatt Nr. 7 geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.06.2022 gefasst.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Flächennutzungsplan, Belange des Hochwasserschutzes

Belange des Hochwasserschutzes bilden eine wichtige Grundlage in der Bauleitplanung. Von Überschwemmung bedrohte Bereiche sollen von Bebauung freigehalten werden. Bei der Ermittlung dieser Bereiche wird von einem Hochwasserereignis ausgegangen, dass im Durchschnitt alle 100 Jahre wiederkehrt (100-jähriges Hochwasser, HQ100). Das Überschwemmungsgebiet der Rott finden Sie im Kartendienst des Landesamtes für Umwelt oder auf der Homepage des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, www.lra-mue.de.

Außenbereichssatzung Augental, Nr. 017

Die Außenbereichssatzung Augental ist am 21.03.2012 in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 1943, 1933, 1954, 1955, 1955/1, 1942, 1964, 1963, 1962, Gemarkung Schönberg.

Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Augental betroffen.

Außenbereichssatzung Augental

Bebauungsplan Aspertsham, Nr. 006

Bebauungsplan Aspertsham ist am 03.02.2000 in Kraft getreten, Er umfasst die Flurnummern 1; 3; 4/T; 6; 7/3; 26/T; 28/T; 72/T; 90; Gemarkung Aspertsham. Der Bebebauungsplan betrifft folgende Straßenzüge: Aspertsham (Ortsteil)

 

Entwicklungssatzung Aspertsham, Nr. 011

Die Entwicklungssatzung Aspertsham ist am 22.12.2005 in Kraft getreten. Sie wurde mit Satzung vom 10.03.2010 geändert. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Flurnummern 2, 2/1, 2/2, 2/3, 22, 98, 99 der Gemarkung Aspertsham. Der Bebebauungsplan betrifft folgende Straßenzüge: Aspertsham (Ortsteil)

Entwicklungssatzung Aspertsham – 1. Änderungssatzung

Bebauungsplan Bondl-Feld, Nr. 008

Der Bebauungsplan “Bondl-Feld”, ist am 23.12.2004 in Kraft getreten. Er umfasst die Flur-Nrn. 11/T; 67/1-T der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Bondlring, Hofmarkstraße, St.-Michaelstraße

Bondl-Feld – Textliche Festsetzungen

Bondl-Feld – Planzeichnung in DIN A4 und Grünordnungsplan

Bondl-Feld – planliche Festsetzungen

Bondl-Feld – Begründung und Planzeichnung Ausgleichsflächen

Bondl-Feld – naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Nr. 012

VERALTET; wurde durch ein neues Deckblatt neu überarbeitet – siehe Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlblach Deckblatt Nr. 3

Der Bebauungsplan “Gewerbegebiet Eschlbach” ist am 22.06.2006 in Kraft getreten. Er umfasst die Flur-Nrn. 1643/1, 1643/2, 1642/4, 1642, 1644/1 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Gewerbestraße

Gewerbegebiet Eschlbach – Textliche Festsetzungen

Gewerbegebiet Eschlbach – Überichtsplan in DIN A3

Gewerbegebiet Eschlbach – Planzeichnung in DIN A3

Gewerbegebiet Eschlbach – Grünordnungsplan in DIN A3

Gewerbegebiet Eschlbach – Begründung und Naturschutzfachliche Erläuterung

Gewerbegebiet Eschlbach – Begründung

Gewerbegebiet Eschlbach – Planzeichnung für die Ausgleichsfläche am Elsenbach

Gewerbegebiet Eschlbach – Planzeichnung der Ausgleichsfläche am Eschlbach bei Michaelhölzl

Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 3, Nr. 012_3

Der Bebauungsplan “Gewerbegebiet Eschlbach” ist am 22.06.2006 in Kraft getreten. Er wurde mit Deckblatt Nr. 3 geändert, das am 17.09.2018 in Kraft getreten ist. Er umfasst die Flur-Nrn. 1642/2, 1642/3, 1642/4, 1642/6, 1642/7, 783/2 783/1, 1644/1, 1644/2, 1644/3, 1640, 1641 (Teil), 783 (Teil)
1645, 1639, 1118, 783 (Teil) und 785 (Teil), 85 (Teil) der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Gewerbestraße.

Für das Gewerbegebiet Eschlbach wurde ein Schalltechnisches Gutachten von den Sachverständigen für Immissionsschutz und Akustik Hook Farny Ingenieure, Landshut, erstellt. Im Schallgutachten wurden zulässige Lärmemissionskontingente errechnet.

Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 3 – Begründung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 3 – Planteil

Schallgutachen vom 13.06.2018

Bebauungsplan Gewerbegebiet Am Wasserwerk, Nr. 018

Der Bebauungsplan Nr. 18 “Gewerbegebiet Am Wasserwerk” ist am 22.02.2017 in Kraft getreten. Er umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 90, 117, 121/4, 121/5 der Gemarkung Schönberg.

Es sind folgende Straßenzüge tangiert: Waldstraße 12

Bebauungsplan Gewerbegebiet Am Wasserwerk

Begründung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Am Wasserwerk

Entwicklungssatzung Gauling, Nr. 009

Die Entwicklungssatzung Aspertsham ist am 23.12.2004 in Kraft getreten, Sie umfasst die Flurnummern 572, 576 und 577 der Gemarkung Schönberg.

Entwicklungssatzung Gauling

Der Gemeinderat hat am 05.04.2017 beschlossen, die Entwicklungssatzung Gauling zu ändern. Nachfolgend finden Sie den Entwurf zur 1. Änderungssatzung sowie deren Begründung.

1. Änderung der Entwicklungssatzung Gauling

Begründung zur 1. Änderung der Entwicklungssatzung Gauling

Entwicklungssatzung Hanging, Nr. 010

Die Entwicklungssatzung Hanging ist in der Fassung der 2. Änderungssatzung am 24.08.2007 in Kraft getreten, Sie umfasst die Flurnummern 1430/1, 1430/2, 1430 (Teilfl.), 1632 (Teilfl.), 1848 (Teilfl.), 1848/1, 1848/2, 1848/3 der Gemarkung Schönberg.

Entwicklungssatzung Hanging

Außenbereichssatzung Hargassen, Nr. 016

Die Außenbereichssatzung Hargassen ist am 21.10.2009 in Kraft getreten. Sie umfasst die Flur-Nrn. 30, 220, 222, 248 der Gemarkung Aspertsham. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Ortsteil Hargassen.

Außenbereichssatzung Hargassen

Vorhabensbezogener Bebauungsplan “Gestüt Hinzing”

Der Vorhabensbezogene Bebauungsplan “Gestüt Hinzing” ist am 27.07.2007 in Kraft getreten, Er umfasst die Flurnummern 852 und 853 der Gemarkung Aspertsham. Der Vorhabensbezogene Bebebauungsplan betrifft folgende Straßenzüge: Hinzing (Ortsteil).

Der Gemeinderat hat am 07.11.2007 beschlossen, den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzuheben, nachdem das Vorhaben bislang nicht realisiert wurde. Der Aufhebungsplan ist am 19.03.2008 in Kraft getreten.

Bebauungsplan Hauptstraße I, Nr. 014

Der Bebauungsplan Hauptstraße I ist am 30.03.2006 in Kraft getreten. Er wurde mit Deckblatt Nr. 1 geändert, das am 12.12.2007 in Kraft getreten ist.

Der Bebauungsplan umfasst die Flur-Nrn. 136/6, 136/5, 136/4, 136/3, 138/3, 138/2 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Hauptstraße

Bebauungsplan Hauptstraße I – Text

Bebauungsplan Hauptstraße I – Planteil

Bebauungsplan Hauptstraße I – planliche Festsetzungen

Bebauungsplan Hauptstraße I – Begründung

Entwicklungssatzung Hofmark, Nr. 013

Die Entwicklungssatzung Hofmark ist am 22.02.2007 in Kraft getreten. Die Erste Änderungssatzung zur Enticklungssatzung Hofmark ist am 11.2.2015 in Kraft getreten. Sie umfasst die Flur-Nr. 54 der Gemarkung Schönberg. Vom Bauleitplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Ortsteil Hofmark

Entwicklungssatzung Hofmark

1. Änderungssatzung der Entwicklungssatzung Hofmark – Planzeichnung und Textl. Festsetzungen

1. Änderungssatzung der Entwicklungssatzung Hofmark – Begründung

Entwicklungssatzung Hofmark II, Nr. 024

Der Gemeinderat hat am 03.11.2021 beschlossen, die Entwicklungssatzung Hofmark II zu aufzustellen.

Für die Aufstellung der Entwicklungssatzung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, nachdem der Planentwurf nach der öffentlichen Auslegung erneut geändert wurde. Die Änderung betrifft lediglich die Lage der Ausgleichsfläche (in den Planunterlagen sind die dadurch betroffenen Änderungen farblich – violett dargestellt). Die Planung kann vom 23.02.2023. bis zum 20.03.2023 bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen eingesehen werden.

Entwicklungssatzung Hofmark II – Planzeichnung

Entwicklungssatzung Hofmark II – Begründung

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung

Bebauungsplan Lerch, Nr. 001

Der Bebauungsplan “Lerch”, ist am 11.09.1970 in Kraft getreten. Er wurde zuletzt mit mit Deckblatt Nr. 6 am 19.12.2003 geändert. Er umfasst die Flur-Nrn. 136/T; 162/T; 163; 165; 166; 167; 168; 169/T der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Peitzinger Straße, Lärchenstraße, Fichtenstraße, Tannenstraße, Birkenstraße

Bebauungsplan Lerch D6 – Text

Bebauungsplan Lerch D6 – Planteil

Bebauungsplan Lerch D6 – planliche Festsetzungen

Bebauungsplan Lerch D6 – Begründung

Bebauungsplan Peitzing, Nr. 007

Der Bebauungsplan Peitzing ist am 28.12.2000 in Kraft getreten. Er wurde mit Deckblatt Nr. 1 geändert, das am 11.11.2009 in Kraft getreten ist.

Der Bebauungsplan umfasst die Flur-Nrn. 159, 783, 785, 1268, 1276, 1276/1, 1277, 1281, 1287, 1327, 1328, 1330, 1330/2, 1330/3, 1331, 1425, 1426 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Peitzing

Bebauungsplan Peitzing, Deckblatt 1 – Text

Bebauungsplan Peitzing D1 – Planteil

Bebauungsplan Peitzing D1 – planliche Festsetzungen

Bebauungsplan Peitzing D1 – Begründung

Bebauungsplan Peitzing, Deckblatt Nr. 2, Nr. 007_2

Der Bebauungsplan Peitzing ist am 28.12.2000 in Kraft getreten. Er wurde zuletzt mit Deckblatt Nr. 2 geändert, das am 17.02.2016 in Kraft getreten ist.

Der Bebauungsplan umfasst die Flur-Nrn. 159, 783, 785, 1268, 1276, 1276/1, 1277, 1281, 1287, 1327, 1328, 1330, 1330/2, 1330/3, 1331, 1331/1, 1418, 1425, 1425/2, 1426, 1426/1 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Peitzing

Bebauungsplan Nr. 007_2, Peitzing, Deckblatt Nr. 2

Bebauungsplan Peitzing, Deckblatt Nr. 3, Nr. 007_3

Der Bebauungsplan umfasst die Flur-Nrn. 1273, 1273/1, 1278/2, 1278, Gemarkung Schönberg ganz und die Flur-Nrn. 1267, 1268, 785, Gemarkung Schönberg teilweise.

Bebauungsplan Nr. 007_3, Peitzing, Deckblatt Nr. 3 – Begründung

Bebauungsplan Nr. 007_3, Peitzing, Deckblatt Nr. 3 – Planteil

Bebauungsplan Nr. 007_3, Peitzing, Deckblatt Nr. 3 – Umweltbericht

Außenbereichssatzung Steng, Plan-Nr. 19

Die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Steng ist am 19.07.2017 in Kraft getreten. Die Satzung trägt die Plannummer 19 und die Bezeichnung „Außenbereichssatzung Steng“ und umfasst ganz oder teilweise die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 785, 1414, 1415, 1416, 1420, 1422, 1422/2, 1423, 1423/1, Gemarkung Schönberg.
Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Steng.

Außenbereichssatzung Steng

Außenbereichssatzung Steng – Begründung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Solarpark Fuchshub”, Plan Nr. 21

Der Bebauungsplan “Solarpark Fuchshub” ist am 07.06.2021 in Kraft getreten.

Die Satzung hat die Plannummer 21 erhalten und trägt die Bezeichnung „Solarpark Fuchshub“. Der Bebauungsplan umfasst das Gebiet mit der Flur-Nr. 519/1, Gemarkung Aspertsham. Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
– Im Süden durch den öffentlichen Feld- und Waldweg 79 „Oberlassellohe“
– Im Westen durch die Gemeindeverbindungsstraße 31 „Von der Kreisstraße MÜ 29 nach Gauling“
– Im Norden durch den Gemeindeteil Fuchshub und Ackerfläche
– Im Osten durch die Gemeindeverbindungsstraße 36 „Von der Kreisstraße MÜ 29 nach Berging“

Das Planungsgebiet befindet sich nahe des Ortsteiles Fuchshub.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 “Solarpark Fuchshub” – Planteil

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 “Solarpark Fuchshub” – Begründung und Umweltbericht

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 “Solarpark Fuchshub” – Blendgutachten

Bekanntmachung des Bebauungsplan Nr. 21 “Solarpark Fuchshub” als Satzung

Außenbereichssatzung Unterweinbach, Plan Nr. 22

Der Gemeinderat Schönberg hat in öffentlicher Sitzung vom 02. Oktober 2019 beschlossen, die „Außenbereichssatzung Unterweinbach“, Nr. 022 aufzustellen.

Der Bebauungsplan erhält die Nummer 22 und trägt die Bezeichnung „Außenbereichssatzung Unterweinbach“. Er umfasst das Gebiet mit den Flur-Nrn. 960, 959, 961, 962, 958, 965, 968, 967, 973, 975 Gemarkung Schönberg.

Außenbereichssatzung Unterweinbach – Planteil

Außenbereichssatzung Unterweinbach – Begründung

Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 23 “Campingplatz beim Reiter z’Aspertsham”

Der Bebauungsplan “Campingplatz beim Reiter z’Aspertsham” soll neu aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.06.2022 gefasst.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:

Weitere Bauleitpläne

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Fragen und Antworten zu den Bauleitplänen

Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan regelt ganz konkret, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Er schafft einerseits Baurecht für die erlaubten Nutzungen und verhindert gleichzeitig, dass andere, als die erlaubten Nutzungen ausgeführt werden.

Wie unterscheidet sich der Bebauungsplan vom Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist ein sog. vorbereitender Bauleitplan. Er regelt, wo Baurecht geschaffen werden kann und hat vor allem interne Bedeutung für die Gemeinde. Ist ein Grundstück im Flächennutzungsplan z.B. als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt, dann kann die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen und auf dem Grundstück eine Bebauung zulassen, die einem Allgemeinen Wohngebiet entspricht. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht jedoch nicht. Die Gemeinde entscheidet im eigenen Ermessen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt oder nicht.

Hat der Bebauungsplan noch eine Bedeutung, wenn ich schon gebaut habe?

Sehr wohl. In den meisten Bebauungsplänen sind auch Festsetzungen enthalten über Bepflanzungen, Zäune, Zaunsockel, Nebenanlagen (insbes. Gartenhäuser) oder die Befestigung von Flächen. Immer dann also, wenn auf dem Grundstück etwas verändert wird, kann der Bebauungsplan durchaus Regelungen für diese Veränderungen enthalten.

Wo bekomme ich einen Bebauungsplan für mein Grundstück?

Die Bebauungspläne können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen während der normalen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags auch von 14 bis 18 Uhr) eingesehen werden. Zuständig ist Frau Hölzlhammer (Tel. 08637/9884-13). Auf Wunsch können Kopien angefertigt werden (gegen Erstattung der Kopierkosten). Sofern die Bebauungspläne bereits digital vorliegen, können sie nachfolgend heruntergeladen werden.

Hinweis: Auch bei sorgfältigster Arbeit kann sich bei Übertragung der Bebauungspläne der eine oder andere Fehler eingeschlichen haben. Für die Richtigkeit der Angaben wird deshalb keine Gewähr übernommen. Es gelten die amtlich veröffentlichten Texte.